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Bürgschaft für Immobilie zurück?

Dies ist eine Diskussion zu Bürgschaft für Immobilie zurück? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 09:33
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Bürgschaft für Immobilie zurück?

[Frau A bürgt mit einer Lebensversicherung für die Immobilie von Herrn B. Beide sind nicht miteinander verheiratet...leben aber zusammen. Herr B trennt sich von Frau A und diese möchte nun verständlicherweise? Ihre Lebensversicherung wieder zurück haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass dies möglich wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 10:07
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AW: Bürgschaft für Immobilie zurück?

Zitat:
Zitat von optimistin3101
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass dies möglich wird?
1. ein Kündigungsrecht ist im Kreditvertrag vereinbart
2. die Vertragspartner erklären sich mit der Kündigung einverstanden
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 11:05
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AW: Bürgschaft für Immobilie zurück?

Frau A bürgt nicht für die Immobilie sondern für das aufgenommende Darlehen. Eine "Entlassung" daraus kann nur durch den Kreditgeber erfolgen!
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 15:17
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AW: Bürgschaft für Immobilie zurück?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Frau A hat beim Kreditgeber angefragt...Frau C von der bank sagt:"Wir machen die Bürgschaft nicht rückgängig."
Ist Frau A jetzt für die Zeit der Kreditlaufzeit ungewollt Bürge?
Gibt es keinen "Notausgang für Helden"?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 15:43
V.I.P.
 
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AW: Bürgschaft für Immobilie zurück?

Zitat:
Zitat von optimistin3101
Ist Frau A jetzt für die Zeit der Kreditlaufzeit ungewollt Bürge?
Das ist zu befürchten!

Alter Spruch: "Den Bürgen kannst Du würgen!"
Zitat:
Zitat von optimistin3101
Gibt es keinen "Notausgang für Helden"?
Wenn die Frau kredit- oder bürgungsunwürdig, sprich pleite ist, könnte die Bank verlockt sein, einen neuen Bürgen vom Kreditnehmer zu fordern.

Das ist aber kein Notausgang für Helden, sondern für D.eppen.

Im wahren Leben gibt es nicht immer einen Notausgang. Das sollte man besonders dann nicht vergessen, wenn man verliebt ist. Nachher ists zu spät.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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