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Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Dies ist eine Diskussion zu Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 20:14
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Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

[SIZE=7]Hallo,
mal angenommen, Frau A. verkauft ihr Haus und hat dafür einen Makler beauftragt (ohne Vertrag). Dieser Makler wurde ihr von ihrer Anwältin empfohlen (die in einer anderen Angelegenheit für Frau A. tätig ist).
Nach mehreren Monaten gibt es nun einen Käufer. Die Anwältin empfiehlt einen Notar zur Abwicklung des Kaufvertrages. Frau A. hat ein Beratungsgespräch mit ihrer Anwältin bzgl. Haus, dieses wurde auch in Rechnung gestellt. So weit so gut.
Frau A. hat mit Ihrem Noch-Ehemann ein weiteres Beratungsgespräch bei ihrer Anwältin bezgl. Aufteilung des Erlöses aus dem Hausverkauf. Die Anwältin schlägt vor, einen entsprechenden Vertrag vorzubereiten. Frau A. unterschreibt eine Vollmacht.
Frau A. schickt eine e-mail an den Notar mit der Aufstellung der noch zu begleichenden Schulden, Kopie an die Anwältin. Die Anwältin schickt das auch noch mal an den Notar.
So und jetzt kommt es: Die Anwältin schickt Frau A. eine Rechnung über geleistete Dienste in Rahmen des Hausverkaufes lt. Nr. 2300 und Nr. 3104 VV RVG, Zeitraum ca. 6 Monate,(Basis für den Betrag ist der Gegenstandswert des Hauses!!), also eine fette Rechnung: für was????. Frau A. fällt aus allen Wolken! Frau A. wurde im Vorfeld über nichts aufgeklärt und versteht nicht, wozu bei einem Hausverkauf überhaupt ein Anwalt tätig wird. Frau A. fühlt sich über den Tisch gezogen. Ist das alles so Rechtens?
Gruß BIGI
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Alt 16.06.2009, 21:02
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Ich denke, die Anwältin soll einen Vertrag vorbereiten. Hat sie das nun gemacht? In meinen Augen hat sie die Beratung vorgeschlagen, und das Angebot wurde angenommen.

Und prinzipiell geht ein Hausverkauf auch ohne Anwalt, notwendig ist nur die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Mit anwaltlicher Beratung können Laien aber so manche Klippe umschiffen, die gerade in Hauskaufverträgen lauert.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 16.06.2009, 21:05
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Hi...

naja "rechtens" wird die Forderung der Anwältin schon sein...(sie haben ihr ja die Vollmacht erteilt für sie tätig zu werden) !! GRUNDSÄTZLICH benötigt man zum Kauf oder Verkauf natürlich KEINEN Anwalt...zumindest habe ich noch nie einen gebraucht.

Chris
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  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 21:07
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Sorry, da hätte sich Frau A mal vorher informieren müssen!
Für einen Kaufvertrag ist kein RA notwendig, wenn man trotzdem einen RA beauftragt, muss man sich doch im Klaren sein, dass dieser nicht umsonst arbeitet.

Die Beurkundung muss von einem Notar vorgenommen werden. Die Notarkosten fallen an, egal ob der Notar den Vertrag vorbereitet hat oder ein Anwalt den Vertrag sozusagen fertig "lierfert".
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Alt 16.06.2009, 21:10
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Zitat:
Zitat von Humungus
Mit anwaltlicher Beratung können Laien aber so manche Klippe umschiffen, die gerade in Hauskaufverträgen lauert.
M.M. genügt die Beauftragung eines Notars, da dieser zur Neutralität verpflichtet ist. Außerdem ist es sein "Job", rechtliche Klippen zu "umschiffen".
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Alt 16.06.2009, 21:39
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Herzlichen Dank für die Antworten.
Einen Vertrag hat die Anwältin nicht erstellt. Und natürlich soll jeder für seine verdiente! Arbeit entlohnt werden. Im Fall von Frau A. viel Geld für die Anwältin für wenig Leistung!
Und ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
.... und wie sieht es aus, wenn ein Anwalt seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt ?

Gruß BIGI
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  #7 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 11:27
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Zitat:
Zitat von BIGI
.... und wie sieht es aus, wenn ein Anwalt seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt ?
Welcher Aufklärungspflicht? Wer anwaltliche Dienste in Anspruch nimmt, muss wissen, dass er dafür auch bezahlen muss! Warum sollen Anwälte unentgeltlich arbeiten?
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  #8 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 18:43
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte damit, dass die Anwältin Frau A. im Vorfeld hätte darüber aufklären müssen wie teuer die Leistung wird bzw. woher sich der Rechnungsbetrag ableitet, nämlich vom Kaufpreis des Hauses. Dann hätte Frau A. sich diese Leistung der Anwältin gespart. GeRecht wäre nach einem festen Stundenhonorar und geleisteten Stunden abzurechnen.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 11:12
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Zitat:
Zitat von BIGI
Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich meinte damit, dass die Anwältin Frau A. im Vorfeld hätte darüber aufklären müssen wie teuer die Leistung wird bzw. woher sich der Rechnungsbetrag ableitet, nämlich vom Kaufpreis des Hauses. Dann hätte Frau A. sich diese Leistung der Anwältin gespart. GeRecht wäre nach einem festen Stundenhonorar und geleisteten Stunden abzurechnen.
Die Anwältin muss das nicht vorher von sich aus sagen. Es gibt Gebührenordnung für Anwälte. Frau A hätte die Kosten erfragen müssen.
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  #10 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 11:23
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AW: Braucht man zum Hausverkauf einen Anwalt?

Hi...


jetzt würde es mich langsam interessieren, von welcher Summe wir hier reden....vielleicht mag uns die TE diesbezüglich noch "einweihen"....


Gruß

Chris
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