Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Brandschutztür

Dies ist eine Diskussion zu Brandschutztür innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 11:52
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Brandschutztür

Hallo liebe Forumsteilnehmer. Ich weiss jetzt nicht, ob dieser Beitrag hier her gehört ...

Nehmen wir an, dass ein Bewohner (Eigentümer der Wohnung) eines Mehrparteienhauses aus Bequemlichkeit die Brandschutztür zu den Kellerräumen durch einen Keil dauerhaft offen hält. Nehmen wir weiter an, dass der Hausmeister dies in einer inoffiziellen Eigentümerversammlung (ohne Verwalter) kritisiert und den Bewohner aufgefordert hat, das zu unterlassen. Nehmen wir weiter an, dass der Bewohner die Tür weiterhin blockiert und jetzt sogar einen Kleinkrieg mit dem Hausmeister beginnt.
Was könnte ein Hausmeister machen? Welche Verordnungen verletzt der Bewohner? Ist das am Ende sogar eine Straftat?

Herzliche Grüße v. J.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 12:57
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AW: Brandschutztür

Eine Straftat ist es keinesfalls! Auch stellt sich die Frage ob es tatsächlich eine Brabdschutztüre ist oder nur mal so eine Stahltüre. Ansonsten ist das Sache der Hausverwaltung und nicht des Hausmeisters!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 13:04
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AW: Brandschutztür

Es ist definitiv (lt. Bauamt) eine T ?30 Brandschutztüre zwischen Kellerflur und Treppenhaus. Der Hausmeister wohnt im Haus ganz oben und hat für sich selbst auch Bedenken wg. Rauchgas im Brandfall.
Wo lassen sich die Bestimmungen nachlesen?

LG v. J.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 16:16
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AW: Brandschutztür

Der Bewohner ist wohl einer von der Sorte "Hier brennt es doch nicht, und wenn es dann mal brennt,, dann gehe ich halt runter und schließe die Türe!"?

Meines Erachtens ist hier der Verwalter der richtige Ansprechpartner, der den regelmäßigen Verschluss der Brandschutztür sicherstellen muss.

Für den Bewohner könnte dies im Extremfalle wohl bis zur Zwangsversteigerung der Wohnung führen.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 08:00
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AW: Brandschutztür

Zitat:
Zitat von Van Nille
Meines Erachtens ist hier der Verwalter der richtige Ansprechpartner, der den regelmäßigen Verschluss der Brandschutztür sicherstellen muss.

Für den Bewohner könnte dies im Extremfalle wohl bis zur Zwangsversteigerung der Wohnung führen.
Leider kümmert sich der Verwalter nur um die Buchführung des Hauses und ist sonst nie zu sehen.

Mich würde interessieren, wo ich die Bestimmungen nachlesen kann, die zu Ihrer Einschätzung führen. Die Landesbauordnung BW ist da nichtssagend ...

LG v. J.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 11:23
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AW: Brandschutztür

Zitat:
Zitat von jerseylady
Leider kümmert sich der Verwalter nur um die Buchführung des Hauses und ist sonst nie zu sehen.
Der Verwalter wird von den Eigentümern bestellt und kann auch von diesen abberufen werden.


Zitat:
Zitat von jerseylady
Mich würde interessieren, wo ich die Bestimmungen nachlesen kann, die zu Ihrer Einschätzung führen. Die Landesbauordnung BW ist da nichtssagend ...
Sorry, keine Ahnung. Leider sind unsere Gesetze da ja häufig völlig unübersichtlich. Für mich ist es eigentlich selbstverständlich dass Brandschutztüren geschlossen sein müssen. Evtl. mal bei der Feuerwehr nachfragen?
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 12:43
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AW: Brandschutztür

Du kannst den Fall dem örtlichen Bauordnungsamt melden. Die machen dann eine Begehung vor Ort und werden eine Verordnung verhängen, die dann von der Verwaltung durchgesetzt werden muss.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 13:16
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AW: Brandschutztür

Zitat:
Zitat von a_doc
Du kannst den Fall dem örtlichen Bauordnungsamt melden. Die machen dann eine Begehung vor Ort und werden eine Verordnung verhängen, die dann von der Verwaltung durchgesetzt werden muss.
Wozu dazu noch eine Begehung der Behörde? Die Verwaltung ist sowieso zu der Maßnahme angehalten!
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  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 14:06
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AW: Brandschutztür

Da sich die Verwaltung ja scheinbar recht wenig kümmert (s.o.) ist es sinnvoll, die Behörde einzuschalten. Diese drängt dann auf Einhaltung der Vorschriften, setzt Fristen und verhängt notfalls Zwangsgelder. Es wird auch immer wieder unangekündigt kontrolliert ob die Türen zu sind.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 14:06
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AW: Brandschutztür

Iniweweit könnte hier die Verwaltung im Rahmen des § 319 StGB zur Recehenschaft gezogen werden?
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