Dies ist eine Diskussion zu Bodenrichtwerte innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Bodenrichtwerte ich habe eine Frage zur Festsetzung von Bodenrichtwerten. Folgender Fall: Ein Bodenrichtwert für ein bestimmtes Gebiet war über viele Jahre ohne Veränderung. Ohne das sich an der Umgebung etwas geändert hat, hat der Bodenrichtwert sich innerhalb eines Jahres nun halbiert. Die Preise der benachbarten Gebiete sind alle zu den Vorjahren unverändert geblieben. Diese starke Veränderung ist überhaupt nicht nachzuvollziehen und entspricht in keinster Weise den tatsächlichen Werten der Grundstücke. Was könnte man hiergegen unternehmen? |
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| AW: Bodenrichtwerte man wendet sich zunächts mal an den örtlichen Gutachterausschuß; dort bekommt man zum Bodenrichtwert entsprechende Hinweise. Einem Verkäufer steht es unbenommen selbst einen Gutachter mit der Feststellung des Verkehrswertes seines (bebauten) Grundstückes zu beauftragen. Der Sachverständige wird sich im Gutachten mit dem gegebenen Bodenrichtwert auseinanderzusetzen haben und Abweichungen begründen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Bodenrichtwerte Der Bodenrichtwert wird durch die Gutachterausschüsse dadurch ermittelt, dass alle Verkäufe in dem betroffenen Gebiet ermittelt werden und dann der Mittelwert genommen wird. Auswüchse nach oben oder unten fliegen vorher raus. Der Richtwert hat keine Bindung. Was es jemandem wert ist, oder nicht, genau dort ein Grundstück zu haben, kann kein Richtwert widergeben.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Bodenrichtwerte Wenn aber ein Gutachter für seine Bewertung diesen halbierten Bodenrichtwert für seine Wertermittlung zu Grunde legt und dieses Gutachten nun für den Verkäufer bindend ist. Was dann? |
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| AW: Bodenrichtwerte Der Gutachter wird die Wertverhältnisse auch auf Grundlage des Bodenrichtwertes prüfen. Allerdings wird (sollte) er auch Preisentwicklung in den vorangegangenen Richtwertperioden bzw. die Anzahl der für den neuen (niedrigen) Richtwert zugrunde liegenden Kaufvorgänge berücksichtigen. Hier stellt sich die Frage "WARUM" der Richtwert nunmehr halbiert ist ... Bodenrichtwerte werden i.d.R. "zonal" ermittelt. Dabei wird nicht nach besonderer Lagegunst etc. differenziert. Zitat:
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| AW: Bodenrichtwerte Der Gutachter muss sich an den Richtwert halten, es sei denn ihm würden andere Vergleichszahlen vorliegen. Für Besonderheiten macht er Zu- oder Abschläge.
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