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Blödsinn vs. Winkelzug? Pflanzung im Gemeinschaftseigentum

Dies ist eine Diskussion zu Blödsinn vs. Winkelzug? Pflanzung im Gemeinschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2009, 13:58
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Blödsinn vs. Winkelzug? Pflanzung im Gemeinschaftseigentum

Hallo zusammen,

ein Eigentümer hat sich die Genehmigung (Beschluss) von der WEG eingeholt vor seiner Terrasse
Ersatz im Gemeinschaftseigentum zu pflanzen (Sträucher und Koniferen bis 3 ca. 3 Meter Wuchshöhe bei ausbleibender Pflege/Schnitt).

Ad Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Die geflieste Terrasse gehört zum Sondereigentum. Die Grünfläche dagegen gehört zum Gemeinschaftseigentum, wenngleich auch eine optische Trennung
Der Terrassen bereits durch die Grundbepflanzung besteht.

Vielleicht verdeutlicht das Bild einer Vergleichsterrasse die Situation.

[IMG=http://img151.imageshack.us/img151/7084/img6068xx.th.jpg][/IMG]


Auf der Versammlung wurde jener Eigentümer darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Ersatzpflanzung die Pflanzen automatisch in das Gemeinschaftseigentum übergehen und ihm somit nicht mehr gehören (sondern nur anteilig im Sinne des WEG).

Jener Eigentümer war nun besonders raffiniert und hat jene Ersatzpflanzen in Kübel (ca. 60cm Drm, 60cm tief), die er in den Boden eingelassen hat, gepflanzt. Nun behauptet er, dass die Pflanzen nach wie vor ihm gehören, da die Pflanzen keine Verbindung mit dem Gemeinschaftseigentum eingegangen sind und betreffend der Kübel besteht er auf sein Mitbenutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum.

Jetzt die Frage:
Ist der einfach nur clever und hat er das Recht auf seine Seite gebracht oder ist das einfach nur dumm und juristisch sofort zum aushebeln?

Ob die Pflanzen dort gedeihen können, müssen wir ja hier nicht erörtern.

Vielen Dank für zahlreichen und fundierten Informationen.
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  #2 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 14:34
V.I.P.
 
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AW: Blödsinn vs. Winkelzug? Pflanzung im Gemeinschaftseigentum

Dieses Einbaggern der Kübel stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf! Es handelt sich nicht mehr um die zugesagte Einpflanzung.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2009, 11:19
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AW: Blödsinn vs. Winkelzug? Pflanzung im Gemeinschaftseigentum

Zitat:
Zitat von schielu
Dieses Einbaggern der Kübel stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf! Es handelt sich nicht mehr um die zugesagte Einpflanzung.

Vielen Dank. Das war die Antwort, nach der ich gesucht habe. Das wesentlich interessante war der letzte Satz.

LG
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