Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Billigung einer Gefahr

Dies ist eine Diskussion zu Billigung einer Gefahr innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2010, 18:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 19
Keine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Billigung einer Gefahr

Hallo,

mal angenommen ein Mieter wohnt zur Miete in einem Haus. Dieses Haus wird durch einen Wasserrohrbruch verursacht durch ein ungünstig angelegtes Wasserrohr beim Nachbarn (Doppelhaus) unbewohnbar. Wenn sich nun nach dem Schaden herausstellt (Bezeugbar) dass der Vermieter über diesen Zustand Bescheid wusste und sogar den Vorbesitzer des Nachbarhauses gewarnt hat, dass dieses Rohr da sehr gefährlich angebracht ist und mal zu Problemen (platzen) führen kann. Hat dieser Vermieter dann billigend eine Gefahr in Kauf genommen? Weil er nichts weiter dagegen getan hat? Kann er dann für die Folgeschäden des Mieters z.B. Umzugskosten / Maklercourtage usw. die durch den Wasserrohrbruch bzw. dem Auszug entstanden sind, herangezogen werden?

Kann der Mieter aufgrund dieser Tatsache das Mietverhältnis auch fristlos kündigen?

Viele Grüße
Iris
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Billigung einer Gefahr

Der Vermieter ist immer für Wasserschäden verantwortlich! Kündigung ist bei Unbewohnbarkeit immer möglich!
Das ist keine Immobilienrechtsfrage sondern eine für`s Mietrecht!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:27
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 19
Keine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Billigung einer Gefahr

Ist das ein Grund fristlos zu kündigen? Kann man den Thread umpacken?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 11:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Billigung einer Gefahr

Zitat:
Zitat von sonnenblume74
Ist das ein Grund fristlos zu kündigen?
Nur wenn der Schaden tatsächlich eingetreten ist und die Wohnung nicht bewohnbar ist!
Zitat:
Kann man den Thread umpacken?
Löschen und neu einstllen!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 12:53
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 19
Keine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sonnenblume74 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Billigung einer Gefahr

Ja, das nehmen wir mal in diesem Fall so an, nehmen wir mal an, 2 Sachverständige haben das auch so gesehen. Ich stelle es neu ein.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Billigung/Anstiftung einer Straftat? Strafrecht / Strafprozeßrecht 31.05.2010 14:03
Billigung einer Gefahr Mietrecht 11.01.2010 14:09
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Optische Methoden ermöglichen bessere Behandlung von Tumorerkrankungen Nachrichten: Wissenschaft 01.09.2008 11:00
Computerspielen als Stressbewältigung - die Gefahr einer pathologischen Entwicklung Nachrichten: Wissenschaft 28.07.2008 10:00
LG Coburg: Benutzung einer Treppe ohne Handlauf auf eigene Gefahr Nachrichten: Recht & Gesetz 22.07.2008 08:27





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN