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BGB § 154 Maklerrecht

Dies ist eine Diskussion zu BGB § 154 Maklerrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 15:33
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BGB § 154 Maklerrecht

Wer kann helfen?
Bezüglich Maklercourtage beruft sich ein Mietinteressent auf obigen Paragraphen in dem er behauptet bei der ersten Besichtigung gesagt zu haben , daß er nur einen reduzierten Provisionssatz anerkennen würde.
Nach Rechnungstellung keine Reaktion. Erst nachdem die Mahnung kam hat er sich gemeldet und auf diesen noch offenen Punkt hingewiesen.

Es würde mich freuen wenn hier ein fachkundiger Anwalt aus dem Rhein-Neckarraum eine fundierte Meinung abgebeben kann.
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 18:09
V.I.P.
 
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AW: BGB § 154 Maklerrecht

Diese Berufung ist Unsinn. Gucke hier:
http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=180
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  #3 (permalink)  
Alt 05.11.2009, 20:12
V.I.P.
 
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AW: BGB § 154 Maklerrecht

Die Berufsgruppe mit dem zweitschlechtestem Ruf: Immobilienmakler
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