Dies ist eine Diskussion zu Bezahlt oder nicht bezahlt? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Bezahlt oder nicht bezahlt? Ein Jahr später stellt der Bauträger bei einer Revison fest, dass zu wenig Geld bezahlt wurde. Er stellt eine Rechnung über den ausstehenden Betrag. Wertmäßig entspricht dieser Betrag den Sonderleistungen, doch diese wurdej a schon bezahlt. Da ein Dank-Schreiben des Bauträgers zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vorliegt, ist nun festzustellen, wer wohl im Recht ist. |
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| AW: Bezahlt oder nicht bezahlt? Hallo, na irgendwas ist ja nicht bezahlt worden, entweder die Sonderleistung oder die letzte Rate zumindest in höhe der SOnderleistung. Ein Dankschreiben ist sicher kein Grund, die bestellte und auch erhaltene Sonderleistung, bzw. deren Betrag dafür, nicht zu bezahlen. Warum soll also die Forderung nicht gerechtfertigt sein, sie ist noch nicht verjährt, diese Geld ist tatsächlich auch nicht bezahlt worden, war aber Bestandteil des Vertrages, also ist sie noch zu zahlen. Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: Bezahlt oder nicht bezahlt? Hallo Huutsch, vielen Dank für die Antwort! Bezahlt wurde vor zwei Jahren die Sonderleistung. Im Ergebinis wurde damit das Haus nicht vollständig bezahlt und zwar in Werthöhe der damaligen Sonderleistungen. Da wurde einfach im Jahr 2004 beim Bauträger nicht aufgepasst bei der Kontierung der Zahlungsleistungen. Nun kommt der Bauträger in 2005 und will die vollständige Begleichung des Kaufpreises, was nach BGB §433 wohl notwendig ist. Welchen Stellwert hat das Dankschreiben. Ist das Haus nun bezahlt, was die Auflassung zur Folge hatte? |
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| AW: Bezahlt oder nicht bezahlt? Hallo, wie ich schon geschrieben habe, hat das Dankschreiben, meiner Meinung nach, keine rechtliche relevanz. Relevant für die Auflassung war es sicher auch nicht, denn vermutlich ist dazu eine gesonderte Mitteilung an den Notar notwendig, die auch erfolgt ist. Damit ist die Immobilie (anders als im Vertrag vereinbart) vorzeitig, also vor vollständiger Bezahlung, im Grundbuch umgeschrieben worden (Der Verkäufer hat aber damit keinen Verstoß begangen, sondern ihn höchstens übererfüllt) Aber nach wie vor bleibt die Immobilie nicht vollständig bezahlt und dazu ist der Käufer nach Kaufvertrag verpflichtet, auch wenn ihm die Immobilie schon überschrieben wurde. Das "Druckmittel" ist jetzt zwar um die Immobilie "ärmer", vorher konnte er die Überschreibung hinhalten, bis zur vollständigen Bezahlung, aber die weiteren Möglichkeiten mit Mahnbescheid und Klage bleiben natürlich und dadurch werden unnötig Kosten verursacht, wo der Sachverhalt selber ja unstrittig ist. Langer Text, kurzer Sinn, bezahlen und fertig! Nach wie vor, ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: Bezahlt oder nicht bezahlt? Hallo Huutsch, nun wäre nach Deiner Meining also der vollständige Kaufpreis zu zahlen, weil seitens des Käufers nicht die vollständige Belegung des Kaufpreises gegeben ist. Er kann es mit Nachweisen nicht belegen. Wann wäre denn nun die Verjährung eingetreten?- nach 2 Jahren? Beste Grüße Keystone Geändert von keystone (08.03.2005 um 19:18 Uhr). |
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| AW: Bezahlt oder nicht bezahlt? Hallo, Die Verjährungsfrist (nach neuem Gesetz, so wie ich das hier immer lese) beträgt 3 Jahren, beginnend mit dem 31.12. Konkret, wenn im Jahre 2004 die Überschreibung des Hauses war, dann verjährt der Anspruch am 31.12. 2007. Wurde jetzt im Jahre 2005 die Forderung per Rechnung gestellt, dann ist diese auf jeden Fall in der Frist und durch die Rechnung verjährt dieser Anspruch dann zum 31.12.2008. Soweit, so klar aber immer noch ohne Gewähr ![]() Gruß Huutsch |
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