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Betrug unter Eigentümer

Dies ist eine Diskussion zu Betrug unter Eigentümer innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.08.2008, 11:00
Boardneuling
 
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Betrug unter Eigentümer

Mal angenommen, es gab Eigentümer A und B in einem Haus mit 3 Wohnungen. Eigentümer A hatte 2 Wohnungen, Eigentümer B 1 Wohnung.

Nun beschlossen A und B in der letzten Eigentümerversammlungen im August 2007, dass der Pool im Gemeinschaftsgarten zugeschüttet werden sollte.

Die Hausverwaltung hatte die Aufgabe, Kostenvoranschläge einzuholen, und dies geschah.

Eigentümer A hielt alle Angebote für zu teuer und überschrieb die zweite Wohnung an die Mutter, welche nun Eigentümer C ist.

Eigentümer A und C beschlossen daraufhin, dass der Pool von einer Firma zugeschüttet werden sollte, die günstiger hätte sein sollen als alle anderen Angebote, die vorlagen. Eigentümer A und C teilten der Hausverwaltung mit, dass sie sich nicht mehr bemühen müsse, und Eigentümer A und C vergaben den Auftrag an diese Firma. Die Arbeiten sollten Ende November 2007 abgeschlossen worden sein.

Eigentümer B zog im Februar 2008 aus, und die Arbeiten waren noch nicht abgeschlossen. Die Wohnung wurde vermietet.

Im März 2008 waren die Arbeiten ausgeführt, und im April erhielt die Hausverwaltung die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist weitaus höher als der teuerste Kostenvoranschlag, den die Hausverwaltung vorliegen hatte. Der Anteil für die Sonderumlage von B ist so hoch wie das günstigste Angebot, welches eingeholt wurde. B weigert sich, die Rechnung zu akzeptieren und verlangt einen Stundennachweis. Es stellt sich heraus, dass der Rechnungssteller ein guter Freund von A ist. A und C haben ihren Anteil an der Rechnung sofort auf das WEG Konto überwiesen, was seltsam ist, weil man A und C meist öfter wegen Zahlungen anmahnen muss.

Der Stundennachweis wurde offensichtlich "auf die Schnelle" geschrieben, und es wurden insgesamt 6 Personen genannt, die an der Ausführung der Arbeiten beteiligt waren sollen, aber nur mit Vornamen. Der Rechnungssteller verweigert die Nachnamen, und es stellt sich zudem heraus, dass es eine Einzelfirma ohne Mitarbeiter ist. Es handelte sich auch nicht um einen Fachbetrieb, und die Arbeiten wurden stümperhaft ausgeführt. Es kann bezeugt werden, dass nur 2 Personen an den Arbeiten beteiligt waren. Als C erfuhr, dass B nicht zahlen wird, verlangte C eine Zurückerstattung.

A und C wünschen eine Eigentümerversammlung Ende August 2008. Und nun zu den Fragen:

1. Wenn als TOP diese Rechnung von A und C auf die Liste gesetzt wird, und A und C beschließen, dass die WEG diese Rechnung akzeptieren muss, wie soll sich B am besten verhalten, und welche Chancen hätte B, sich dagegen zu wehren?

2. Wäre es nicht die Aufgabe von der Hausverwaltung gewesen, einen Kostenvoranschlag von dem Rechnungssteller einzuholen und sich die Auftragsvergabe nicht entziehen zu lassen?

3. Kann B den Rechnungssteller wegen Rechnungsbetrug verklagen, unabhängig von der WEG?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2008, 13:09
V.I.P.
 
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AW: Betrug unter Eigentümer

Zitat:
Zitat von Dinsche
3. Kann B den Rechnungssteller wegen Rechnungsbetrug verklagen, unabhängig von der WEG?
Ich würde es tun, da gegen den Beschluss verstoßen wurde (kein Kostenvoranschlag eingeholt).
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2008, 00:38
UHU UHU ist offline
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AW: Betrug unter Eigentümer

Zitat:
Zitat von Dinsche
Eigentümer A hielt alle Angebote für zu teuer und überschrieb die zweite Wohnung an die Mutter, welche nun Eigentümer C ist.
Wann ist die Eigentumsumschreibung von A auf C im Grundbuch eingetragen worden? Insoweit ist der Sachverhalt unvollständig.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2008, 17:58
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AW: Betrug unter Eigentümer

Beschlossen wurde im August 2007 von Eigentümer A und B, dass der Pool zugeschüttet werden soll.

Mitte Oktober 2007 kam die Mitteilung, dass nun Eigentümer C existiert.

Ende Oktober 2007 erhielt die Hausverwaltung die Mitteilung von Eigentümer A, dass:

"Desweiteren wurde beschlossen, daß die Arbeiten am Pool mit einer Firma umgesetzt werden, die preislich unter
den eingegangenen Angeboten liegt. Auch hier ist natürlich noch keine genaue Stundenzahl zu definieren. Die Arbeiten werden noch im November
erledigt. Somit braucht hier Ihrerseits niemand diesbezüglich beauftragt werden."

Beschlossen haben dies aber nur A und C eigenmächtig. Eigentümer B wurde lediglich darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein günstigerer Anbieter gefunden war.

Es lag ein Pauschalangebot vor, unabhängig von Arbeitsstunden, inkl. aller Arbeiten und der Garantie, dass diese nicht länger als 3 Tage dauern würden. Dieses Angebot ist ebenfalls günstiger als die Rechnung, die schließlich im April 2008 zugeschickt wurde.
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