Dies ist eine Diskussion zu Betrug mit Namensverwechselung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Betrug mit Namensverwechselung Ist jemanden solch ein Delikt bekannt. Grundbucheintrag mittels Namensverwechselung Erstellung eines Erbbaugrundbuches mittels Namensverwechselung wichtige Punkte waren ob sich die Grundstücke vor 1948 schon in Familienbesitz befanden.Vermutlich Zugang zu alten Grundbüchern oder fälschen der alten Grundbücher und aktuallisieren. Überschreibung der so erschlichenen Grundstücke auf Firmen um an Kapital zu gelangen. Zwecks Vorfinanzierungen von Großbauprojekten. Sollte dieses schiefgehen ist der Firmeneigentümer unauffindbar (Ausland) Interresse galt nur Hessen. Vorrausgegangen war eine Gründung einer d.o.o. in Bosnien welche Immobilien auch im Ausland handeln darf. Betrug muß aber auch in Deutschland funktionieren. Es wäre wenn überhaupt ein Notarsfehler nachweisbar. |
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