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Betrug mit Grundbuchsauszug?

Dies ist eine Diskussion zu Betrug mit Grundbuchsauszug? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 07.10.2010, 10:43
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Unhappy Betrug mit Grundbuchsauszug?

Nur mal ganz theoretisch angenommen: Bereits bei der Besichtigung der Liegenschaft durch den Interessenten könnte man stutzig werden, wenn er schon zu diesem Zeitpunkt verlangt, "alle notwendigen Unterlagen" wie Grundbuchsauszüge und Vollmacht der Mitbesitzer nicht nur zu sehen, sondern auch im Original zu erhalten. Vorsichtshalber weigert man sich wohl zu diesem Zeitpunkt, all diese Dokumente herauszugeben.
Angenommen, es hat der Interessent in der Folge sein Kaufinteresse bekundet, will aber nicht, dass man die entsprechenden Unterlagen direkt dem von ihm angeblich bereits beauftragten Anwalt oder Notar aushändige, sondern will ausdrücklich, dass Grundbuchsauszüge und dergleichen nur direkt ihm ausgehändigt werden. Im Gegenteil weigert er sich sogar, den von ihm bereits gewählten Anwalt bekanntzugeben und meint, man werde das noch rechtzeitig vor der Leistung der Unterschrift unter einem Kaufvertrag erfahren ...
Sollten angesichts einer so seltsamen Gebarung nicht alle Alarmglocken schrillen? Kann ein Interessent allein anhand von Grundbuchsauszügen irgend eine Art von Betrug durchführen und etwa ohne das Wissen des Liegenschaftseigentümers einen Kredit zu Lasten des Grundbesitzes aufnehmen? Besteht hier Anlass, eher "die Finger vom Verkauf zu lassen" als eine böse Überraschung zu erleben?

Geändert von publisher (07.10.2010 um 11:20 Uhr).
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Alt 07.10.2010, 10:48
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AW: Betrug mit Grundbuchsauszug?

Leider dürfen persönliche (Ich/Wir-) Fragen gem Forenregeln nicht beantwortet werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 19:30
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AW: Betrug mit Grundbuchsauszug?

ich hab keine ahnung, bin aber mal sehr gespannt...
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Alt 08.10.2010, 10:12
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AW: Betrug mit Grundbuchsauszug?

Unbedingt auf Originalen zu bestehen ist, in dem Stadium, ziemlich unüblich. Kopien sollten genügen. Passieren kann aber eigentlich nichts!
Was ist mit Anwalt gemeint? - Der Notar?
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  #5 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 15:46
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AW: Betrug mit Grundbuchsauszug?

Tja, in diesem angenommenen Beispielfall wird ausdrücklich von einem Anwalt gesprochen - wobei mir klar ist, dass eigentlich nur ein Notar beide Seiten unparteiisch zu vertreten hat und darauf achten wird, dass kein Beteiligter "versehentlich" einen Nachteil erleidet. Bei Einschaltung eines Anwalts bin ich mir da nicht so sicher: Der Anwalt arbeitet immer für den Vorteil dessen, der ihn bezahlt.
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Alt 08.10.2010, 16:17
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AW: Betrug mit Grundbuchsauszug?

ich finde das schon auch sehr merkwürdig. wie wäre es, im gegenzug vom käufer eine aktuelle schufa-auskunft zu verlagen oder so was... vielleicht ist der typ einfach auch blos bisschen paranoid. aber mir wär da auch nicht geheuer.
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betrug, grundbuch, grundbucheintrag, grundbuchsauszug

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