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Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!)

Dies ist eine Diskussion zu Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!) innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.10.2008, 00:37
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Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!)

'Nabend!

Mal eine Frage. Sagen wir mal, vor einem Jahr hat eine junge Familie sich in vollem Vertrauen an einen Immobilienmakler gewandt weil sie ein Haus kaufen wollten. Alles hat geklappt, wenn auch mit unheimlich vielen Stolpersteinen und viel Rennerei.

Bekannte der Familie waren auch Kunden dieses Maklers. Diese haben nun erzählt dass sie mit vielen weiteren Kunden Klage wegen Betrugs eingereicht haben. Diese Klagen umfassen mehrere "Offizielle", unter Anderem den Makler, den Notar, den Marktwertgutachter, den Energieberater und den zuständigen Berater der renommierten Bank, bei allen Klägern waren das immer die gleichen Personen.
Nun überprüfte auch die junge Familie ihre Unterlagen genauer und stellte unheimlich viele Unstimmigkeiten fest. Die Wohnfläche beträgt zum Beispiel laut Unterlagen (Gutachter, Notar, Energiemann und Makler) 98m2 ohne Küche und Bäder, tatsächlich sind es aber nur 72m2.

Energieausweis war Klasse A, aber das Haus ist nicht "das Richtige", also da steht dass das Haus 170m2 habe, ein Vollgeschoss vollunterkellert, geheizt würde mit Erdgas und die Warmwasserbereitung erfolge über Durchlauferhitzer. Tatsächlich hat das Haus 2 Vollgeschosse mit einer Ölzentralheizung über die das Wasser direkt ohne Durchlauferhitzer erwärmt wird. Zudem ist das Datum des Gutachtens getürkt, es ist datiert auf Ende Dezember 07 wobei das Haus im August 07 gekauft wurde.
Ebenso stimmt der Vertragsentwurf der vorher abgesprochen wurde nicht mit dem erst im Oktober 07 ausgehändigtem Kaufvertrag zu. Der Vertrag ist nicht datiert unterschrieben, es ist nur eine Urkunde vom besagten Notar dabei wo steht "Gleichlautende Ausfertigung", allerdings ist dort eine ganz andere Kaufsumme aufgeführt als ürsprünglich festgelegt.

Das Haus hat dem Immobilienmakler selbst gehört. Darf er denn dann überhaupt eine Maklergebühr verlangen wenn er der Familie sein Eigentum verkauft? Wenn die Wohnfläche, das Marktwertgutachten und der Energiepass falsch sind, kann man alles von "unabhängigen" Gutachtern neu prüfen lassen? Wenn ein geringerer Wert usw dann erfolgt, kann die Familie Geld zurück verlangen? Wie sieht das mit Mängeln aus die im ersten Jahr erst alle ersichtlich werden (undichte Fenster, undichter Keller mit häufigem Wasser im Keller, defekte Ölheizung usw), kann man die Reperaturen vom Verkäufer einfordern? Gibt es für das Alles eine Verjährungsfrist oder kann man noch "mitklagen"?

Gruß, Pladde
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Alt 20.10.2008, 13:24
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AW: Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!)

Zitat:
Zitat von Pladde

Mal eine Frage. Sagen wir mal, vor einem Jahr hat eine junge Familie sich in vollem Vertrauen an einen Die Wohnfläche beträgt zum Beispiel laut Unterlagen (Gutachter, Notar, Energiemann und Makler) 98m2 ohne Küche und Bäder, tatsächlich sind es aber nur 72m2.
Küche und Bäder u. andere Nebenräume in der Wohnung gehören zur Wohnfläche!

Zitat:
Energieausweis war Klasse A, aber das Haus ist nicht "das Richtige", also da steht dass das Haus 170m2 habe, ein Vollgeschoss vollunterkellert, geheizt würde mit Erdgas und die Warmwasserbereitung erfolge über Durchlauferhitzer. Tatsächlich hat das Haus 2 Vollgeschosse mit einer Ölzentralheizung über die das Wasser direkt ohne Durchlauferhitzer erwärmt wird. Zudem ist das Datum des Gutachtens getürkt, es ist datiert auf Ende Dezember 07 wobei das Haus im August 07 gekauft wurde.
Aus dem Energieausweis ist keine zugesicherte Eigenschaft abzuleiten!

Zitat:
Ebenso stimmt der Vertragsentwurf der vorher abgesprochen wurde nicht mit dem erst im Oktober 07 ausgehändigtem Kaufvertrag zu. Der Vertrag ist nicht datiert unterschrieben, es ist nur eine Urkunde vom besagten Notar dabei wo steht "Gleichlautende Ausfertigung", allerdings ist dort eine ganz andere Kaufsumme aufgeführt als ürsprünglich festgelegt.
Massgeblich istdas, was im unterschriebenen Kaufvertrag steht, nicht im Entwurf!

Zitat:
Das Haus hat dem Immobilienmakler selbst gehört. Darf er denn dann überhaupt eine Maklergebühr verlangen wenn er der Familie sein Eigentum verkauft?
Wenn es ihm selbst gehörte, darf er nicht.

Zitat:
Wenn die Wohnfläche, das Marktwertgutachten und der Energiepass falsch sind, kann man alles von "unabhängigen" Gutachtern neu prüfen lassen? Wenn ein geringerer Wert usw dann erfolgt, kann die Familie Geld zurück verlangen?
Nein, geht nicht!
Zitat:
Wie sieht das mit Mängeln aus die im ersten Jahr erst alle ersichtlich werden (undichte Fenster, undichter Keller mit häufigem Wasser im Keller, defekte Ölheizung usw), kann man die Reperaturen vom Verkäufer einfordern? Gibt es für das Alles eine Verjährungsfrist oder kann man noch "mitklagen"?
Wenn keine bekannten Mängel verschwiegen wurden, geht da gar nichts. - Gekauft wie besichtigt...
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Alt 20.10.2008, 17:17
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AW: Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!)

Zitat:
Zitat von schielu
Aus dem Energieausweis ist keine gesicherte Eigenschaft abzuleiten!
1. Wofür braucht dann überhaupt ein Vermieter eine?!
2. Wieso darf ein Mieter dann bei vorsätzlich gefälschtem Energieausweis Schadensersatz verlangen und Käufer eines eigentlich komplett sanierten Hauses was sich dann doch als Energiefresser mit getürktem Ausweis entpuppt dann die A****Karte gezogen haben?!


Zitat:
Zitat von schielu
Wenn es ihm selbst gehörte, darf er nicht.
Also kann man von ihm die 3,57% Maklercourtage von der Kaufsumme zurückverlangen da er selbst der im Grundbuch eingetragene Besizer war?


Zitat:
Zitat von schielu
Wenn keine bekannten Mängel verschwiegen wurden, geht da gar nichts. - Gekauft wie besichtigt...
Wie weißt man denn bitteschön nach dass er das gewusst habe? Vieles stellt man doch erst fest wenn man drin wohnt, zB dass es massiv durch die Dachfenster reinregnet kann man doch erst feststellen wenn es mal regnet. Muss man als potenzieller Käufer dann mit dem Verkäufer Tag und Nacht in dem Haus sitzen und auf Regen warten um sowas zu vermeiden oder wie sieht das deutsche Rechtssystem das vor?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2008, 10:31
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AW: Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!)

Zitat:
Zitat von Pladde
1. Wofür braucht dann überhaupt ein Vermieter eine?!
Das steht alles in der EnEV

Zitat:
Wieso darf ein Mieter dann bei vorsätzlich gefälschtem Energieausweis Schadensersatz verlangen und Käufer eines eigentlich komplett sanierten Hauses was sich dann doch als Energiefresser mit getürktem Ausweis entpuppt dann die A****Karte gezogen haben?!
Dazu gibt es noch keine Rechtssprechung und wer kann vorsätzliches "Türken" beweisen? Beim Erwerb der Immobilie bzw. beim Einzug als Mieter muss man sich im Klaren sein, dass der (vorherige) Hausbesitzer für falsche Angaben im Energieausweis nicht haften muss, da die Angaben über die Verbrauchswerte zunächst nur informativen Charakter haben.

Zitat:
Also kann man von ihm die 3,57% Maklercourtage von der Kaufsumme zurückverlangen da er selbst der im Grundbuch eingetragene Besizer war?
So ist es, es sei denn der Makler hätte auf die Verflechtung vorher hingewiesen.

Zitat:
Wie weißt man denn bitteschön nach dass er das gewusst habe? Vieles stellt man doch erst fest wenn man drin wohnt, zB dass es massiv durch die Dachfenster reinregnet kann man doch erst feststellen wenn es mal regnet. Muss man als potenzieller Käufer dann mit dem Verkäufer Tag und Nacht in dem Haus sitzen und auf Regen warten um sowas zu vermeiden oder wie sieht das deutsche Rechtssystem das vor?
So steht es nunmal in den kaufverträgen. Verkauft wird ohne Gewährleistung. Verkäufer haftet nur für unsichtbare Mängel, die ihm bekannt waren und die er dennoch verschwiegen hat. Solches müsste der Käufer beweisen, wie ist egal! Wenn er es nicht kann, hat er Pech gehabt.
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Alt 21.10.2008, 18:16
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AW: Betrug, Korruption, Klagen??? (LANG!)

Zitat:
Zitat von schielu
Dazu gibt es noch keine Rechtssprechung und wer kann vorsätzliches "Türken" beweisen? Beim Erwerb der Immobilie bzw. beim Einzug als Mieter muss man sich im Klaren sein, dass der (vorherige) Hausbesitzer für falsche Angaben im Energieausweis nicht haften muss, da die Angaben über die Verbrauchswerte zunächst nur informativen Charakter haben.
Naja, man geht ja mal davon aus dass der Besitzer der Immobilie die Daten seines Besitzes kennt. Als Beispiel: Wir nehmen mal ein Haus mit 2 voll ausgebauten Stockwerken mit einer Gesamtwohnfläche von 160m2 (inklusive Bäder usw). Geheizt wird zentral über eine Ölheizung, die Warmwasserversorgung läuft über die Heizung. Das Gebäudevolumen betragt ca 900m3. Nun steht im Energieausweis dass diese Immobilie nur ein ausgebautes Stockwerk mit Gesamtwohnfläche von 170m2 besitzt, geheizt wird mit Erdgas, das Wasser wird in den jeweiligen Räumen durch neue, moderne Durchlauferhitzer erwärmt und das Gebäudevolumen beträgt 480m3.... dass das ja nun nicht so "richtig" ist ist ja nun sehr einfach nachzuweisen, oder nicht?
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