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betriebskostenabrechnung nach kauf

Dies ist eine Diskussion zu betriebskostenabrechnung nach kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.05.2006, 19:00
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betriebskostenabrechnung nach kauf

Hallo,

a verkauft an b ein vermietungsobjekt. kaufvertrag im dezember und übergang von nutzen und lasten zum 1.1. weitere vereinbarungen bzgl. forderungen und verbindlichkeiten sind nicht getroffen worden.
wer muss nach dem übergang ( z.b. im februar) die nebenkostenabrechnung erstellen für einen zeitraum vor übergabe? und wem steht dann das geld aus den betriebskostenabrechnungen zu?

vielen dank!
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Alt 15.05.2006, 21:42
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AW: betriebskostenabrechnung nach kauf

Die Verwaltung muss jedem Eigentümer für den Zeitraum des Besitzes eine Abrechnung machen. Das heisst, der bisherige Eigentümer macht für den Mieter bis zum Übergang (31.12.) die Nebenkostenabrechnung aus seiner Betriebskostenabrechnung. Und der neue Eigentümer für den Zeitraum danach. Da die Abrechnungen meist für das Kalenderjahr gemacht werden, dürfte es im vorliegenden Fall eigentlich kein großes Problem geben, da die Nutzungsübergabe ja am Jahresende war.
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