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Betretungsrecht durch Miteigentümer bei Scheidung

Dies ist eine Diskussion zu Betretungsrecht durch Miteigentümer bei Scheidung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.01.2008, 13:04
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Betretungsrecht durch Miteigentümer bei Scheidung

Angenommen A und B haben sich scheiden lassen. Sie besitzen ein gemeinsammes Einfamilienhaus. B ist ausgezogen A bewohnt das Haus weiter mit seiner/seinem neuen Lebenspartner. Das Haus soll verkauft werden. Trotz ausdrücklicher Ablehnung eines Malkers, hat A einen eingeschaltet, was B aus der Zeitung erfährt. In den Maklervertrag will B nicht eintreten, da dieser ihm/ihr nicht passt (zu niedriger Mindestpreis etc.) B inseriert nun 2 Monate später, nach Ankündigung das Haus seinerseits von Privat.. B hat innerhalb von 5 Tagen 2 Kaufinteressenten , die einen Besichtungunstermin wünschen. B vereinbahrt mit A einen Termin, teilt A aber mit, dass ausdrücklich von den möglichen Käufern und von B kein Makler erwünscht ist. (vom Makler ist in der Zeit kein Kaufinteressent angekündigt worden)
Beim Termin verweigert A B den Zutritt, die Interessenten will er jedoch hereinlassen. Sein/ihr Makler ist anwesend und drängt sich permanent den Interessenten auf. Diese verabreden mit B zwar zunächst trotzdem einen Kaufpreis, sagen aber wenig später den Kauf ab, da sie sich von dem Makler bedrängt gefühlt haben und mögliche Kosten auf sich zukommen sehen. Der 2. Kaufinteressent sagt sofort ab, nachdem er gehört hat, dass der Makler vor Ort ist und B nicht mit ins Haus kann. Am selben Tag meldet sich bei B ein 3. Interessent. B hat nun die Befürchtung, dass dieser auch abpringt, wenn der Makler vor Ort ist und B ihm nicht das Haus zeigen kann.
Soweit zum Sachverhalt. Die Frage ist nun:
Kann A B den Zutritt überhaupt verweigern, wie kann man eine Betretung durchsetzen, müssen die Käufer Maklergebühren bezahlen, obwohl sie diesen ablehnen und von B beraten werden wollen? Die Befürchtung von B ist, dass seine Interessenten in den Vertrag mit dem Makler gedrängt werden sollen, indem B nicht bei Besichtungen anwesend ist.
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