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Betreten einer Koppel

Dies ist eine Diskussion zu Betreten einer Koppel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 21:04
Boardneuling
 
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Betreten einer Koppel

Man stelle sich folgendes vor: eine mit Elektrozaun eingezäunte Koppel, auf der Pferde stehen. Dürfte ein Spaziergänger mit seinem Hund über diese Koppel laufen? Falls ja, könnte es ihm dann jemand verbieten? Wer? Der Grundstückseigentümer, der Pächter oder die Pferdebsitzer? Würde es dann genügen, den Spaziergänger anzusprechen? Oder Schilder am Zaun anzubringen? Ist es überhaupt ein Vergehen, über eine eingezäunte Wiese zu laufen?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 21:44
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AW: Betreten einer Koppel

§ 123 StGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 22:04
Boardneuling
 
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AW: Betreten einer Koppel

Danke schonmal. Wer gälte denn in diesem Fall als Berechtigter? Grundstückseigentümer, Pächter oder Pferdebesitzer?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 22:25
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AW: Betreten einer Koppel

wenn sie sich einig sind, dann alle drei.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 09:59
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AW: Betreten einer Koppel

Dankeschön.
Angenommen, die Koppel ist aus den Grundstücken von mehreren Besitzern zusammengesetzt - genügt es dann auch, wenn die Pferdebesitzer oder der Pächter der Koppel dieses Verbot aussprechen? Oder würde es auch einfach genügen, Schilder am Zaun anzubringen?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 10:17
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AW: Betreten einer Koppel

Zitat:
Zitat von Pahuska Beitrag anzeigen
Dankeschön.
Angenommen, die Koppel ist aus den Grundstücken von mehreren Besitzern zusammengesetzt - genügt es dann auch, wenn die Pferdebesitzer oder der Pächter der Koppel dieses Verbot aussprechen?
ja. zunächst muss man ja davon ausgehen, dass sie das dann im einverständnis der anderen tun, also ja.


Zitat:
Oder würde es auch einfach genügen, Schilder am Zaun anzubringen?
ja. es ist egal, ob nun ein verbot mündlich oder schriftlich ausgesprochen wird. seit dem pferderipper machen das viele pferdebesitzer so.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 10:02
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AW: Betreten einer Koppel

Dankeschön für die Info!
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