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Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung

Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.10.2009, 12:55
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Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung

Firma A hat von der Gemeinde ein Objekt erworben und verkauft einen Teil als Baugrundstücke auf der Grundlage eines Bebauungsplanes. Für diese Grundstücke scheint sie verpflichtet worden zu sein, für die Erschließung zu sorgen. Sie gibt den Erschließungsauftrag an eine Firma B weiter.

Ich möchte eines der Grundstücke erwerben, welches voll erschlossen an einer öffentlichen Straße liegt.
Ich muss jedoch gestatten, Ver- und Entsorgungsleitungen für die nicht erschlossenen Grundstücke über mein Grundstück zu führen, wofür eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden muss. Die Zuwegung zu diesen anderen Grundstücken erfolgt über einen Privatweg in dem keine Leitungen verlegt werden können.
Der Bebauungsplan sagt über die Planung der Erschließung nichts aus. Auch in meinem Grundstückskaufvertragsentwurf ist hierüber keine Aussage getroffen. Im Vertragsentwurf sind nur die üblichen Formulierungen zur Erschließung enthalten: „ Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge trägt der Veräußerer für solche
Maßnahmen, die bis zum heutigen Tage hergestellt oder bereits bautechnisch be-
gonnen sind; im übrigen trägt sie der Erwerber.
Der Veräußerer versichert, daß Beiträge bis zum heutigen Tage weder offen noch
verrentet sind.
“

Frage 1: Muss ich mich nach dem Kauf an der Erschließung der anderen Grundstücke beteiligen? Muss ich mit der Firma B in Verhandlung treten und einen Vertrag schließen oder kann ich mein Grundstück völlig unabhängig an die Leitungen der öffentlichen Straße anschließen?

Frage 2: Wer trägt die Kosten der Leitungsführung auf meinem Grundstück?

Frage 3: Gibt es dazu einen vorgeschriebenen Kostenverteilungsschlüssel?
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Alt 22.10.2009, 13:38
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AW: Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung

Gem. Forenregeln dürfen persönliche Fragen (ich/wir) leider nicht beantwortet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2009, 15:07
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AW: Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung

Sorry; das allgemeine Problem lautet:

Ein Interessent möchte eines der Grundstücke erwerben, welches voll erschlossen an einer öffentlichen Straße liegt.
Der Interessent muss jedoch gestatten, Ver- und Entsorgungsleitungen für die nicht erschlossenen Grundstücke über sein Grundstück zu führen, wofür eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden muss. Die Zuwegung zu diesen anderen Grundstücken erfolgt über einen Privatweg in dem keine Leitungen verlegt werden können.

Der Bebauungsplan sagt über die Planung der Erschließung nichts aus. Auch in dem Grundstückskaufvertragsentwurf ist hierüber keine Aussage getroffen. Im Vertragsentwurf sind nur die üblichen Formulierungen zur Erschließung enthalten: „ Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge trägt der Veräußerer für solche Maßnahmen, die bis zum heutigen Tage hergestellt oder bereits bautechnisch begonnen sind; im übrigen trägt sie der Erwerber. Der Veräußerer versichert, daß Beiträge bis zum heutigen Tage weder offen nochverrentet sind.“

Frage 1: Muss der Interessent sich nach dem Kauf an der Erschließung der anderen Grundstücke beteiligen? Muss er mit der Firma B in Verhandlung treten und einen Vertrag schließen oder kann er sein Grundstück völlig unabhängig an die Leitungen der öffentlichen Straße anschließen?

Frage 2: Wer trägt die Kosten der Leitungsführung auf seinem Grundstück?

Frage 3: Gibt es dazu einen vorgeschriebenen Kostenverteilungsschlüssel?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.10.2009, 14:24
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AW: Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung

Zitat:
Zitat von tommot999
Frage 1: Muss der Interessent sich nach dem Kauf an der Erschließung der anderen Grundstücke beteiligen? Muss er mit der Firma B in Verhandlung treten und einen Vertrag schließen oder kann er sein Grundstück völlig unabhängig an die Leitungen der öffentlichen Straße anschließen?
Das Leitungsrecht begründet lediglich die Erlaubnis.
Zitat:
Frage 2: Wer trägt die Kosten der Leitungsführung auf seinem Grundstück?
Der, der es in Anspruch nimmt!
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