Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung Ich möchte eines der Grundstücke erwerben, welches voll erschlossen an einer öffentlichen Straße liegt. Ich muss jedoch gestatten, Ver- und Entsorgungsleitungen für die nicht erschlossenen Grundstücke über mein Grundstück zu führen, wofür eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden muss. Die Zuwegung zu diesen anderen Grundstücken erfolgt über einen Privatweg in dem keine Leitungen verlegt werden können. Der Bebauungsplan sagt über die Planung der Erschließung nichts aus. Auch in meinem Grundstückskaufvertragsentwurf ist hierüber keine Aussage getroffen. Im Vertragsentwurf sind nur die üblichen Formulierungen zur Erschließung enthalten: Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge trägt der Veräußerer für solche Maßnahmen, die bis zum heutigen Tage hergestellt oder bereits bautechnisch be- gonnen sind; im übrigen trägt sie der Erwerber. Der Veräußerer versichert, daß Beiträge bis zum heutigen Tage weder offen noch verrentet sind. Frage 1: Muss ich mich nach dem Kauf an der Erschließung der anderen Grundstücke beteiligen? Muss ich mit der Firma B in Verhandlung treten und einen Vertrag schließen oder kann ich mein Grundstück völlig unabhängig an die Leitungen der öffentlichen Straße anschließen? Frage 2: Wer trägt die Kosten der Leitungsführung auf meinem Grundstück? Frage 3: Gibt es dazu einen vorgeschriebenen Kostenverteilungsschlüssel? |
| |||
| AW: Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung Gem. Forenregeln dürfen persönliche Fragen (ich/wir) leider nicht beantwortet werden. |
| |||
| AW: Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung Sorry; das allgemeine Problem lautet: Ein Interessent möchte eines der Grundstücke erwerben, welches voll erschlossen an einer öffentlichen Straße liegt. Der Interessent muss jedoch gestatten, Ver- und Entsorgungsleitungen für die nicht erschlossenen Grundstücke über sein Grundstück zu führen, wofür eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden muss. Die Zuwegung zu diesen anderen Grundstücken erfolgt über einen Privatweg in dem keine Leitungen verlegt werden können. Der Bebauungsplan sagt über die Planung der Erschließung nichts aus. Auch in dem Grundstückskaufvertragsentwurf ist hierüber keine Aussage getroffen. Im Vertragsentwurf sind nur die üblichen Formulierungen zur Erschließung enthalten: Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge trägt der Veräußerer für solche Maßnahmen, die bis zum heutigen Tage hergestellt oder bereits bautechnisch begonnen sind; im übrigen trägt sie der Erwerber. Der Veräußerer versichert, daß Beiträge bis zum heutigen Tage weder offen nochverrentet sind. Frage 1: Muss der Interessent sich nach dem Kauf an der Erschließung der anderen Grundstücke beteiligen? Muss er mit der Firma B in Verhandlung treten und einen Vertrag schließen oder kann er sein Grundstück völlig unabhängig an die Leitungen der öffentlichen Straße anschließen? Frage 2: Wer trägt die Kosten der Leitungsführung auf seinem Grundstück? Frage 3: Gibt es dazu einen vorgeschriebenen Kostenverteilungsschlüssel? |
| |||
| AW: Beteiligung an der Gemeinschaftserschließung Zitat:
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beteiligung an Nebenkosten | Familienrecht | 11.04.2009 01:31 |
| Beteiligung | Bürgerliches Recht allgemein | 11.11.2008 09:14 |
| Beteiligung an GmbH | Gesellschaftsrecht | 02.08.2008 23:49 |
| Beteiligung an der Fassadenrestaurierung | Immobilienrecht | 10.03.2008 15:54 |
| Beteiligung schlägerei | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.09.2006 00:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios