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Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Dies ist eine Diskussion zu Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 16:38
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Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Nehmen wir mal an, F ist Eigentümer eines Grundstücks, welches mit einem vermieteten Haus bebaut ist. Nun will er dieses Grundstück an seine Nichte verschenken, sich aber dabei den Nießbrauch vorbehalten.

Ist dies möglich, wenn ja - wie muss diese Übertragung des Grundstücks ablaufen und die Bestellung des Nießbrauchs geschehen?

Vielen Dank für mögliche Antworten!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 17:01
V.I.P.
 
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AW: Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Dazu wird die Bestellung bei einem Notar gemacht und im Grundbuch eingetragen!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 17:10
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AW: Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Zu der Bestellung eines Nießbrauchs für eine bestimmte Person bedarf es der Einigung und Eintragung gemäß § 873 BGB iVm. § 1030 BGB, oder?

Wie aber ist es, wenn ich an jemanden verschenken will, mir dabei aber den Nießbrauch vorbehalten möchte. Muss ich erst das Grundstück verschenken (§ 516 BGB) und mir dann von dem Neueigentümer das Recht eintragen lassen? Das wäre doch ziemlich unsicher...
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  #4 (permalink)  
Alt 03.08.2009, 17:22
V.I.P.
 
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AW: Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Beides muss notariell erfolgen und beides wird in einer Urkunde gemacht! Also ab zum Notar!
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  #5 (permalink)  
Alt 06.08.2009, 12:34
Boardneuling
 
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AW: Bestelung eines Vorbehaltsnießbrauchs

Grundsätzlich ist da kein Problem, wie meine Vorredner bereits verlauten liessen.

Doch die Frage ist für mich, was macht die Nichte im Sachverhalt.
Ist sie vielleicht Minderjährig?
Dann kommt zumindest eine Diskussion auf in wie weit diese bei der Schenkung geschützt werden muss, in wie fern die Eltern zustimmen müssen usw.
Stichwort: Lediglich rechtlich vorteilhaft!

Gruss
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