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Besichtigungsbestätigung (Immobilienmakler)

Dies ist eine Diskussion zu Besichtigungsbestätigung (Immobilienmakler) innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.04.2008, 20:40
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Besichtigungsbestätigung (Immobilienmakler)

Hallo,

nehmen wir an Person A besichtigt zusammen mit einem Makler M eine Immobilie.

Fiktive Situation:
Nach der Besichtigung verlangt M von A eine Besichtigungs-/Nachweisbestätigung mit Provisionsvereinbarung zu unterschreiben.
In der Vereinbarung wird das besichtigte Objekt genannt und die Provision, die beim Abschluss des Kaufvertrags fällig wird. Zusätzlich enthält die Vereinbarung eine Klausel, dass die Provision auch fällig wird, wenn A die Adresse der Immobilie an einen Dritten weitergibt und dieser Dritte - ohne Makler M - mit dem Eigentümer einen Kaufvertrag schließt.

Frage:
Muss Person A die genannte Besichtigungs-/Nachweisbestätigung von Makler M unterschreiben, oder kann er sich weigern (und einfach wieder nach Hause gehen)?

Hintergrund:
Nehmen wir an Person A hat in keinster weiße vor sich vor der Provision drücken zu wollen, sondern vielmehr nach der Besichtigung bemerkt, dass ihm die Immobilie nicht zusagt, und sieht deswegen keine Notwendigkeit das genannte Schriftstück zu unterzeichnen. Des weiteren möchte A sichergehen, dass ihm der Makler nicht eines Tages versucht zu unterstellen, er hätte die Adresse weitergegeben und wäre somit provisionspflichtig...


Ich danke allen, die sich die Zeit genommen dieses Posting zu lesen und evtl. auch eine passende Antwort finden!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 20:53
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AW: Besichtigungsbestätigung (Immobilienmakler)

Zitat:
Zitat von davall
Hintergrund:
Des weiteren möchte A sichergehen, dass ihm der Makler nicht eines Tages versucht zu unterstellen, er hätte die Adresse weitergegeben und wäre somit provisionspflichtig...
Wie sollte er das denn machen?

Umgekehrt ist das wesentlich leichter....und insofern würde ich mich als Makler auch absichern wollen!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 15:41
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AW: Besichtigungsbestätigung (Immobilienmakler)

Kein Makler kann einen anderen zu einer Unterschrift zwingen. Auch eine Weitergabe müsste er erst mal beweisen.
Dabei hat er noch einen Stockfehler begangen. Diese Bestätigung hätte er vor den Adressbekanntmachung (Besichtigung) geben lassen sollen.
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