Dies ist eine Diskussion zu Besichtigung-Mieter reagiert nicht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Besichtigung-Mieter reagiert nicht A hat beim Kauf der WOhnung den Mietvertrag so übernommen. A kennt weder Wohnung noch B. A möchte sich jetzt die Wohnung ansehen. Schreibt B einen Brief mit 2 Terminvorschlägen. Rückschein bekommt A zurück, B meldet sich aber nicht. Soll A jetzt noch mal ein Schreiben aufsetzen? Ggf. mit Gesetzestexten, dass B ihn wenigsten einmal reinlassen muss und wenn nicht, geht das ganze vor Gericht. Oder soll A jetzt gleich zum Anwalt gehen? |
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