Dies ist eine Diskussion zu Beschlussanfechtung / Gerichtskostenvorschuss innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Beschlussanfechtung / Gerichtskostenvorschuss Ein Eigentümer hat binnen der gesetzlichen Frist bei dem Amtsgericht einen Beschluss angefochten. Innerhalb welcher Frist muss der „Kläger“ den Gerichtskostenvorschuss entrichten, damit die Anfechtung nicht unwirksam wird? …oder bleibt die Anfechtung grundsätzlich aufrecht erhalten, so dass der „Kläger“ den Gerichtskostenvorschuss bezahlen kann, wann er will? |
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| AW: Beschlussanfechtung / Gerichtskostenvorschuss Der Gerichtskostenvorschuss ist binnen 14 Tagen zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Aufforderung zur Zahlung. Zustellungen in der Sache erfolgen erst nach verzeichnetem Zahlungseingang - von daher sollte der Eigentümer schnellstmöglich die Forderung begleichen, so dass ihm nicht "Nachteile" durch verzögerte (selbstverschuldet vom Anfechtenden ) entstehen. |
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| Fragen zu Beschlussfassung, Stimmenwertung u. Beschlussanfechtung | Immobilienrecht | 10.01.2009 20:27 |
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