Dies ist eine Diskussion zu Beschlussanfechtung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Beschlussanfechtung folgende Frage: Angenommen auf dem Grundstück der WEG wird eine bauliche Veränderung durchgeführt. Einen Beschluss hierüber gibt es nicht. Geschweigedenn einen Einstimmigen. Bei der WE-Versammlung wird nun abgestimmt, ob die Veränderung nachträglich genehmigt wird oder nicht. Beschluss ist zwar mehrheitlich, aber nicht einstimmig. Wie sieht das bei einer Beschlussanfechtung aus? Geht man dann nur gegen diese eine Abstimmung vor oder auch gegen die "Entlastung" selbst? Ich denke, man muss auch die Entlastung anfechten, weil das Geld ja vom Gemeinschaftskonto bezahlt wurde. Sehe ich das richitg oder falsch? Danke |
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