Dies ist eine Diskussion zu Beschluß-Rücknahme Tierhaltung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Beschluß-Rücknahme Tierhaltung 2008 wurde in einer kleinen Wohnanlage einstimmig Tierhaltung beschlossen und in die Hausordnung aufgenommen. Für die demnächst einberufene Eigentümerversammlung 2009 wurde ein Antrag gestellt, den Beschluß wieder rückgängig zu machen. Frage: Bedarf es für diesen Beschluß einer Allstimmigkeit, oder reicht ein Mehrheitsbeschluß aus? |
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| AW: Beschluß-Rücknahme Tierhaltung Die grundsätzliche Untersagung der Tierhaltung stellt einen nicht vertretbaren Eingriff in das Sondereigentum dar und kann somit nicht Gegenstand eines Mehrheitsbeschlusses sein. Ein generelles Verbot der Tierhaltung ist für einen Wohnungseigentümer nur dann verbindlich, wenn er sich dem vertraglich unterworfen hat (die Hausordnung ist Bestandteil der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung). Eine Ausnahme kann dann nur noch allstimmig beschlossen werden. |
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