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Beschluss in Eigentümerversammlung?

Dies ist eine Diskussion zu Beschluss in Eigentümerversammlung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.07.2011, 19:59
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Beschluss in Eigentümerversammlung?

Gesetzt den Fall, man wäre Eigentümer einer Wohnung in einer 5 Wohnungen umfassenden Eigentümergemeinschaft und die jährliche Versammlung fände statt. Die Tagesordnung liegt vor. Es könnte zur Sprache kommen, dass die Rollläden nebst Antriebsmotor an einem Fenster eines Eigentümers defekt wären. Ein anderer Eigentümer hatte wohlmöglich diese nebst Antriebmotor in seiner WE schon auf eigene Kosten kurz vorher reparieren bzw. erneuern lassen. In der Teilungserklärung wären die Rollläden nicht explizit aufgeführt. Alle Eigentümer wären sich darüber einig, dass Rollläden, wie die Fassade, zum äußeren Erscheinungsbild gehören und deshalb dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen sind. Vielleicht bemerkt einer der Eigentümer, dass aber die Motoren davon auszuschließen sind, sie seien ja nicht Teil des äußeren Erscheinungsbildes, würde aber sogleich von den anderen Eigentümern als dumm und unwissend hingestellt. Der „unwissende“ ließe sich einschüchtern, es käme zur Abstimmung. Es würde einstimmig der Beschluss gefasst, dass Rollläden und Motor zum Gemeinschaftseigentum zählen und somit die Erneuerung durch die Instandhaltungsrücklage zu bezahlen wäre.
1. Würden die Motoren wirkich zum ‚Gemeinschaftseigentum gehören und 2. wäre der Beschluss überhaupt gültig?

Ich hoffe, ich habe hier an richtiger Stelle gepostet...wenn nicht, bitte ich um Nachsicht!
Ich freue mich über Eure Antworten! Danke!
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Alt 11.07.2011, 10:19
V.I.P.
 
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AW: Beschluss in Eigentümerversammlung?

Siehe hier: http://www.fibucom.com/index.php?opt...=202&Itemid=55
M.E. gehört der Antrieb zum Sondereigentum. Allerdings kann die Kostentragung für Reparatur durch Mehrheit beschlossen werden. Nichtig ist der Beschluss nicht!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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