Dies ist eine Diskussion zu Beräumung eines gekauften Grundstückes innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Beräumung eines gekauften Grundstückes recht herzlich bitte ich um Meinungen zum folgendem möglichen Sachverhalt: Verkäufer (V) verpflichtet sich dem Käufer (K) das Grundstück beräumt zu übergeben und zum Abriss zweier alter Schuppen und deren Entsorgung. Er reisst die Schuppen ab, lässt aber die Fundamentplatten (Beton) liegen und weigert sich diese zu entsorgen. Gehören diese als Bestandteile nun zum Schuppen und müssen mit entsorgt werden, oder nicht? Vielen Dank! |
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| AW: Beräumung eines gekauften Grundstückes Was war denn speziell vereinbart? Wurde darüber gesprochen, wozu das Grundstück gekauft wurde? UU könnte man dann einen Mangel nach 434 BGB bejahen und Nachbesserung/ Minderung fordern. |
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