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Belegprüfung bei Eigentumsgemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Belegprüfung bei Eigentumsgemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By schielu

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 22:10
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Belegprüfung bei Eigentumsgemeinschaft

Hallo,
angenommen der Verwalter A (eine große Firma) lädt seit über 20 Jahren immer die Mitglieder des Verwaltungsbeirates zur Belegprüfung ein.

ANgenommen nun würde der Verwalter sagen, dass das zuviel Arbeit macht u. er führt die Belgprüfung alleine durch u. behauptet alles ok. Was könnte die Eigentümergemeinschaft dann unternehmen, wenn diese noch etwa 4 Jahre an der Firma gebunden sind. Was für Vorteile hätte es, wenn man bei der Eigentümerversammlung den Verwalter nicht entlastet (hätte das überhaupt irgendwelche Nachteile für diesen)???
-Könnte man irgendwelche Gelder zurückhalten?

Die 2. Frage: Was wäre, wenn die Einladung zur Belegprüfung sehr kurzfristig erfolgen sollte, so dass keiner ausm Verwaltungsbeirat (oder sonstige Person) dran teilnehmen kann (z.B. morgen früh um 10 Uhr, wo die wenigsten Berufstätigen schnell Urlaub machen können?

Danke schonmal
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Alt 26.10.2011, 12:59
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AW: Belegprüfung bei Eigentumsgemeinschaft

Der Verwaltungsbeirat hat die Abrechnungsunterlagen zu prüfen, bevor die Jahresabrechnung der Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird (§ 29 Abs. 3 WEG). Hierbei hat sowohl eine rechnerische als auch sachliche Prüfung zu erfolgen. Ferner ist ebenfalls die Richtigkeit der Kostenverteilung zu kontrollieren.
Der Vorsitzende oder sein Vertreter hat die Versammlungsniederschrift zu unterschreiben (§ 24 Abs. 6 Satz 2 WEG).
Der Verwalter kann nicht sein eigener Prüfer sein! Ohne vorherige Prüfung durch den Beirat kann es keinen Beschluss geben!
Der Verwalter verstößt gegen geltendes Recht. Er sollte sofort "zum Teufel gejagt" werden, egal wie lange der Vertrag noch läuft!
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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 08:21
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AW: Belegprüfung bei Eigentumsgemeinschaft

Danke für die Antwort.
U. wie würde es ausschauen, wenn die Einladung zur Belegprüfung sehr kurzfristig stattfinden würde u. der Verwalter sich damit versucht rauszureden, dass er alle eingeladen hat? Gibt es da irgendwelche Fristen?

Danke schonmal
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 10:05
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AW: Belegprüfung bei Eigentumsgemeinschaft

Dazu gibt es keine Fristvorgaben. So wie geschildert ist es jedoch zu kurzfristig um eine Ausrede zu konstruieren. Allgemein hat die Verwaltung die Belege zur Prüfung vorzulegen.
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