Dies ist eine Diskussion zu Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen ist es üblich, dass in Haus-Kaufverträgen die Zahlung des Kaufpreises auf folgende Art geregelt ist? Zuerst löst der Käufer die nicht übernommenen Belastungen ab, danach wird der Restbetrag an den Verkäufer überwiesen. Angenommen, im Grundbuch ist eine Grundschuld von 200000 DM eingetragen und der Kaufpreis für das Haus soll jetzt 120000 Euro betragen. Wie kann der Käufer sicher sein, dass die Ablösung dieser Grundschuld nicht teurer wird als der vereinbarte Kaufpreis? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Hans |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Zitat:
Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Zitat:
Zitat:
Im übrigen kümmert sich der Notar darum, dass der Käufer lastenfrei erwirbt; dafür wird er bezahlt. |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen ich glaube du hast übersehen dass es sich beim Betrag der Grundschuld um DM handelt. 200.000 DM -> 102.258 €, somit ist auf jeden Fall die Grundschuld < Kaufpreis. |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Zitat:
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Danke für die Antworten! Es stimmt: Das Beispiel ist viel sinnvoller, wenn es sich um eine Grundschuld von 200000 Euro (statt DM) handelt. Dann weiß der Käufer nicht, ob der Verkäufer inzwischen so viel abbezahlt hat, dass die Restschulden unter dem Kaufpreis liegen oder nicht. In dem Fall kann er sich dann, wenn ich die Antworten richtig verstehe, auf den Notar verlassen, oder er holt mit Zustimmung des Verkäufers Informationen bei der Schuldnerbank ein. |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen Prinzipiell sollte es doch auch möglich sein, die Belastungen zu übernehmen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist (man denke nur an die zig Firmen, die für einen Euro über den Tisch gehen). Es ist nur im Privatbereich nicht üblich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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