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Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Dies ist eine Diskussion zu Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 12:48
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Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Hallo,

ist es üblich, dass in Haus-Kaufverträgen die Zahlung des Kaufpreises auf folgende Art geregelt ist?

Zuerst löst der Käufer die nicht übernommenen Belastungen ab, danach wird der Restbetrag an den Verkäufer überwiesen.

Angenommen, im Grundbuch ist eine Grundschuld von 200000 DM eingetragen und der Kaufpreis für das Haus soll jetzt 120000 Euro betragen. Wie kann der Käufer sicher sein, dass die Ablösung dieser Grundschuld nicht teurer wird als der vereinbarte Kaufpreis?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hans
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Alt 13.01.2012, 12:59
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Zitat:
Zitat von hmorsch Beitrag anzeigen
Zuerst löst der Käufer die nicht übernommenen Belastungen ab, danach wird der Restbetrag an den Verkäufer überwiesen.
Ja, das ist üblich!
Zitat:
Angenommen, im Grundbuch ist eine Grundschuld von 200000 DM eingetragen und der Kaufpreis für das Haus soll jetzt 120000 Euro betragen. Wie kann der Käufer sicher sein, dass die Ablösung dieser Grundschuld nicht teurer wird als der vereinbarte Kaufpreis?
Der Käufer sollte sich vorab über die Valuta der der Eintragung zugrundeliegenden Eintragung vergewissern.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 17:27
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Zitat:
Zitat von hmorsch Beitrag anzeigen
Zuerst löst der Käufer die nicht übernommenen Belastungen ab, danach wird der Restbetrag an den Verkäufer überwiesen.
Wie soll die Ablösung denn sonst erfolgen?
Zitat:
Angenommen, im Grundbuch ist eine Grundschuld von 200000 DM eingetragen und der Kaufpreis für das Haus soll jetzt 120000 Euro betragen. Wie kann der Käufer sicher sein, dass die Ablösung dieser Grundschuld nicht teurer wird als der vereinbarte Kaufpreis?
Problematisch wird es nur, wenn die Valutierung der Grundschuld den Kaufpreis übersteigt. Da hier die eingetragene Grundschuld geringer ist als der Kaufpreis und somit problemlos abgelöst werden kann (selbst wenn diese noch voll valutiert), sehe ich hier kein Problem.

Im übrigen kümmert sich der Notar darum, dass der Käufer lastenfrei erwirbt; dafür wird er bezahlt.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 10:47
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Problematisch wird es nur, wenn die Valutierung der Grundschuld den Kaufpreis übersteigt. Da hier die eingetragene Grundschuld geringer ist als der Kaufpreis und somit problemlos abgelöst werden kann (selbst wenn diese noch voll valutiert), sehe ich hier kein Problem.
Hmm, das kann nicht stimmen! Die Grundschuld (= 200.000,--) ist höher als der Kaufpreis (=120.000,--) Wenn die Valuta des Darlehens noch höher ist als der Kaufpreis, kann es schon problematisch werden. Die Bank wird keine Löschungsbewilligung erteilen. Es sollte vorab mit der Bank geklärt werden = Nachweis durch Anfrage des Schuldners. Der müsste auch die Bewilligung beibringen.
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Alt 14.01.2012, 13:36
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

ich glaube du hast übersehen dass es sich beim Betrag der Grundschuld um DM handelt. 200.000 DM -> 102.258 €, somit ist auf jeden Fall die Grundschuld < Kaufpreis.
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Alt 14.01.2012, 13:45
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Hmm, das kann nicht stimmen! Die Grundschuld (= 200.000,--) ist höher als der Kaufpreis (=120.000,--)
Die eingetragene Grundschuld ist DM 200.000,-- (= EUR 102.258.38), also geringer als der Kaufpreis!
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  #7 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 10:09
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Danke für die Antworten!

Es stimmt: Das Beispiel ist viel sinnvoller, wenn es sich um eine Grundschuld von 200000 Euro (statt DM) handelt. Dann weiß der Käufer nicht, ob der Verkäufer inzwischen so viel abbezahlt hat, dass die Restschulden unter dem Kaufpreis liegen oder nicht.

In dem Fall kann er sich dann, wenn ich die Antworten richtig verstehe, auf den Notar verlassen, oder er holt mit Zustimmung des Verkäufers Informationen bei der Schuldnerbank ein.
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Alt 16.01.2012, 10:32
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Die eingetragene Grundschuld ist DM 200.000,-- (= EUR 102.258.38), also geringer als der Kaufpreis!
Sorry, ja! Dann dürfte es keine Probleme geben.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 10:40
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AW: Belastungen des Verkäufers als Käufer ablösen

Prinzipiell sollte es doch auch möglich sein, die Belastungen zu übernehmen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist (man denke nur an die zig Firmen, die für einen Euro über den Tisch gehen). Es ist nur im Privatbereich nicht üblich.
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