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Belastung der Rücklagen durch Wohnungstürenwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Belastung der Rücklagen durch Wohnungstürenwechsel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.07.2008, 01:22
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Red face Belastung der Rücklagen durch Wohnungstürenwechsel

Mal angenommen in einem Haus mit 6 Wohneinheiten ( alles Eigentümer) sollen die Wohnungstüren erneuert werden. Die entstehenden Kosten sollen aus den Rücklagen entnommen werden. In der Eigentümerversammlung sind 4 Parteien für den Wechsel und die Belastung des Rücklagenkontos, 2 Parteien sind dagegen.

Wäre der Beschluss so gültig oder bräuchte man in diesem Fall einen einstimmigen Beschluss?

Gehören die Wohnungseingangstüren zu dem Sondereigentum oder dem Gemeinschaftseigentum oder teilweise zu beiden?
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