Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beim Kauf eines Hauses verschwiegen, dass bei Regen die Garage unter Wasser steht

Dies ist eine Diskussion zu Beim Kauf eines Hauses verschwiegen, dass bei Regen die Garage unter Wasser steht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 14:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 8
Keine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rudik26 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy Beim Kauf eines Hauses verschwiegen, dass bei Regen die Garage unter Wasser steht

Die Verkäufer eines Hauses haben beim Hauskauf die Versicherung gegeben, dass dieses Haus äußerlich unbeschädigt sei. Bei Regen aber, regnet es in die Garage hinein. Beim Notar wurde es nochmal versichert, dass alles ok sei. Nach einem Gespräch unter Nachbarn wurde festgestellt, dass dieser Schaden schon lange vor dem Verkauf des Hauses vorhanden war. Welches Recht hat der neue Hausbesitzer? Und wie kann er den alten Besitzer zur Rechenschaft ziehen?

Geändert von Rudik26 (17.03.2008 um 21:05 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 16:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Beim Kauf eines Hauses verschwiegen, dass bei Regen die Garage unter Wasser steht

Zitat:
Zitat von Rudik26
Beim Notar als der Kaufvertrag unterschrieben wurde, hatten die Verkäufer versichert dass sie nichts verbergen und dass es alles in Ordnung sei. Werde mich über Ratschläge freuen!
ME. haben sie damit einen unsichtbaren Mangel verschwiegen und sind zum Schadensersatz (Behebungskosten) verpflichtet.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2008, 21:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11
Keine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tc7700 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beim Kauf eines Hauses verschwiegen, dass bei Regen die Garage unter Wasser steht

M.E. nach klare arglistige Täuschung. Bedeutet entweder Wandlung des Vertrages oder Schadensersatz, sprich Behebung des Schadens auf Kosten des Verkäufers. Aber auf die Verjährungsfristen achten. Arglist glaube ich nur 6 Monate.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Bau/Kauf eines Spezial-LKW: Zwischenabnahmen beim AN oder beim Subunternehmer ? Bürgerliches Recht allgemein 13.11.2008 10:10
Beim Kauf eines pferdes bekannte Mängel verschwiegen Kaufrecht / Leasingrecht 27.08.2007 21:26
ABM - Krankengeld - und nach 3 Monaten steht man im Regen ohne Schirm? Sozialrecht 09.05.2007 21:37
Hauseigentümer will, dass Garage nach 12 Jahren leere... Mietrecht 19.12.2006 18:19
(Was) darf der Verkäufer eines Hauses nach Kauf noch entwenden? Immobilienrecht 04.09.2005 12:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN