Dies ist eine Diskussion zu Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto Zitat:
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| AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto Genau darauf wollte ich hinaus! Der Veräußerer muss dem Erwerber davon überzeugen dass die hohe Instandhaltungsrücklage für ihn letztendlich ein finanzieller Vorteil ist für den es sich lohnt mehr Geld in die Hand zu nehmen. Nur so kann er einen finanziellen Vorteil daraus ziehen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto also brauch der käufer definitv nichts dem verkäufer auszahlen.... |
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| AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto Zitat:
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| AW: Bei Wohnungskauf übernahme des Guthabens vom Nebenkostenkonto Also nochmal ganz deutlich: 1. Die Instandhaltungsrücklage verbleibt bei der WEG. 2. Alle sonstigen Betriebs-/Verwaltungskosten werden taggenau abgerechnet, Überschüsse sind dem Verkäufer nach Abrechnung anteilig auszuzahlen. |
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