Dies ist eine Diskussion zu Bei ETW-Kauf vor 14 Jahren reingelegt, was nun tun? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Bei ETW-Kauf vor 14 Jahren reingelegt, was nun tun? Beim Kauf einer mietpreisgebundenen ETW als Kapitalanlage vor fast 14 Jahren wurde vom Verkäufer eine falsche (zu große) Wohnungsfläche vorgetäuscht. Der Verkäufer berechnete eine Fläche von 71 m2, später stellt sich heraus, dass die Wohnung tatsächlich nur 60 m2 hat. Die Wohnung im Dachgeschoss hat schräge Wände und der Verkäufer hat mit einer offenbar nicht korrekten Formel die "amtliche" Fläche vorgerechnet. Die Wohnung wurde einst staatlich gefördert, daher bemerkte erst jetzt (nach 14 Jahren???) die Förderbank die Diskrepanz. Jetzt gibt es drei Probleme... 1. Die Förderbank besteht darauf, dass die Miete gekürzzt wird (wg. Mietpreisbindung) und ggf. sogar zuviel erhaltene frühere Miete zurück erstattet wird. Kann die Bank das machen? 2. Die Nebenkosten werden auch auf Basis von 71 m2 berechnet. Der Wohnungseigentümer möchte jetzt, dass die Berechnung auf 60m2 umgestellt wird und die früher zu viel bezahlten Kosten erstattet werden. Hat er das Recht dazu? 3. Der Käufer wurde offenbar arglistig getäuscht. Kann er da nach 14 Jahren noch etwas dagegen unternehmen? Zur Erklärung, wie der Käufer sich so hat täuschen lassen können und es 14 Jahre lang nicht bemerkt hat -Im Kaufvertrag steht nichts über die Wohnungsgröße. Der Kaufvetrag beschreibt nur, dass die Wohnung 84 Promille des Objekts entspricht. -Die Nebenkosten werden von der Hausverwaltung auf Basis 71m2 berechnet. -Die Wohnung macht einen großen, weitläufigen Eindruck. Die Bodenfläche beträgt 86 m2 -Der Verkäufer war ein guter Bekannter des Käufers. Dem Käufer wurde eine handschriftliche Berechnung auf 71 m2 vorgelegt -Die Wohnung wurde mit Mietern und Mietvertrag gekauft und übernommen. Die erzielte Miete entsprach dem Höchstbetrag der erlaubten Miete basierend auf 71 m2 (explizit enthielt der Mietvertrag aber keine Angabe zur Fläche) -Die Förderbank hat bei 5 Vermietungen in den 14 Jahren vorher nichts bemerkt, aber jetzt bei der sechsten Neuvermietung. Was kann man nun noch unternehmen? |
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| AW: Bei ETW-Kauf vor 14 Jahren reingelegt, was nun tun? Zitat:
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| AW: Bei ETW-Kauf vor 14 Jahren reingelegt, was nun tun? Die Quadratmeterzahl wurde auf einem DIN A4-Blatt handschriftlich berechnet. Das Blatt habe ich noch. Es ist allerdings nicht Bestandteil des Vertrags. Desweiteren gibt es noch den alten Mietvertrag, der zwar nicht die Angabe der Fläche enthält, aber die Miethöhe entspricht dem maximalen Betrag der wegen Mietpreisbindung möglich war (bezogen auf die falsche Flächenangabe). Bezogen auf die tatsächliche Fläche ist die Miethöhe ja illegal. Außerdem verwendet die Hausverwaltung zur Berechnung der Nebenkosten den falschen, hohen Flächenwert. Woher hat die Hausveraltung die Angabe 71 m2? Von mir nicht. |
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| AW: Bei ETW-Kauf vor 14 Jahren reingelegt, was nun tun? 86 %o von wieviel? mfg Bang Olafson |
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| AW: Bei ETW-Kauf vor 14 Jahren reingelegt, was nun tun? Da ist gar nichts zu machen, alle evtl. Ansprüche sind verjährt. Ganz abgesehen davon, dass eine Zusicherung hätte im Kaufvertrag aufgenommen sein müssen! |
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