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Bearbeitungszeit Grundbuchamt München

Dies ist eine Diskussion zu Bearbeitungszeit Grundbuchamt München innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2007, 10:41
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Bearbeitungszeit Grundbuchamt München

Hallo,
ganz was spezielles: Hat jemand eine Ahnung, wie lange es in München dauert, bis bei einem Immobilienkaufvertrag in München die Eintragung in`s Grundbuch erfolgt? Vorausgesetzt, der Notar arbeitet mit größtmöglicher Schnelligkeit ...
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Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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Alt 25.10.2007, 21:13
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Die Eintragung im Grundbuch hängt zunächst davon ab, ob die Anträge überhaupt vollzugsreif sind.
Wenn dies nicht der Fall ist, nützt auch die schnellste Bearbeitung nichts.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 07:40
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AW: Bearbeitungszeit Grundbuchamt München

Zitat:
Zitat von CruNCC
Die Eintragung im Grundbuch hängt zunächst davon ab, ob die Anträge überhaupt vollzugsreif sind.
Wenn dies nicht der Fall ist, nützt auch die schnellste Bearbeitung nichts.
Ja, schon klar, deshalb hatte ich ja auch geschrieben, daß der Notar seine Arbeit schnellstmöglich macht.

Oder, anders formuliert: Wie lange brauch das Grundbuchamt, vorausgesetzt, alles andere läuft optimal, ist optimal vorbereitet und ausgefüllt und in ausreichender Kopienzahl vorhanden. Außerdem streiken die S-Bahnen nicht und es ist auch kein Oktoberfest. Die Arbeitstemparatur ist optimal, das Bier am Vorabend war lecker und der Partner (m/w) am Vorabend auch nicht unzugänglich...

Mit einem Wort: reine Bearbeitungszeit.


...o.k. waren doch 2
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  #4 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 08:45
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Zitat:
Zitat von RATom

Oder, anders formuliert: Wie lange brauch das Grundbuchamt, vorausgesetzt, alles andere läuft optimal, ist optimal vorbereitet und ausgefüllt und in ausreichender Kopienzahl vorhanden. Außerdem streiken die S-Bahnen nicht und es ist auch kein Oktoberfest. Die Arbeitstemparatur ist optimal, das Bier am Vorabend war lecker und der Partner (m/w) am Vorabend auch nicht unzugänglich...



Geht es hier um die Auflassung/Auflassungsvormerkung?
Mein Tipp, wenn's eilig ist: beim Notar anfragen, wann er die Unterlagen ans GBA weitergeleitet hat und dann dort höflich bitten, ob der zuständige Sachbearbeiter ausnahmsweise die Akte vordringlich bearbeiten kann. Die meisten Beamten sind gar nicht so schlecht wie ihr Ruf und wenn der Rückstand sich nicht bis zur Decke stapelt, kann man sicher mit den Leuten reden und die Sache ist noch am gleichen oder Folgetag erledigt. Ansonsten erfährt man zumindest mal, wie lange es voraussichtlich noch dauern wird.
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Alt 26.10.2007, 08:52
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Nö, eilig ist es gerade nicht! Es geht eher darum, daß ein fiktiver Käufer einer fiktiven Wohnung die Eigenbedarfskündigung angekündigt hat (fiktiv natürlich). Da diese aber erst nach Eintrag in`s Grundbuch möglich ist, gibt es fiktive Betroffene, die eine möglichst lange Bearbeitungszeit sehr begrüßen würden.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 09:00
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Mal ganz ehrlich: wenn es nicht die absolute Top-Wohnung in Super-Lage ist, sollte F in ein anderes Objekt investieren!Steht denn der notarielle Kaufvertrag in dem fiktiven Fall schon?
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  #7 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 13:33
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Zitat:
Zitat von RATom
Nö, eilig ist es gerade nicht! Es geht eher darum, daß ein fiktiver Käufer einer fiktiven Wohnung die Eigenbedarfskündigung angekündigt hat (fiktiv natürlich). Da diese aber erst nach Eintrag in`s Grundbuch möglich ist, gibt es fiktive Betroffene, die eine möglichst lange Bearbeitungszeit sehr begrüßen würden.
Die Beantragung der Antragung der Eigentumsänderung beim GBA, ist zum einen abhängig von der Kaufpreiszahlung und den weiteren Voraussetzungen für die Abwicklung des Vertrages (evtl. Zustimmungserklärung, Verwalternachweis, Löschungsbewilligungen etc.). Desweiteren kann die Eigentumsänderung erst erfolgen wenn die Auflassung erklärt wurde und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Bezahlung der Grunderwerbsteuer) vorliegt.

Das dauert erfahrungsgemäß einige Wochen (wenn die Kaufpreiszahlung in weiter Ferne liegt, natürlich noch länger). Dann erst kommt das GBA ins Spiel
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  #8 (permalink)  
Alt 26.10.2007, 13:43
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Zitat:
Zitat von Tiger63
Mal ganz ehrlich: wenn es nicht die absolute Top-Wohnung in Super-Lage ist, sollte F in ein anderes Objekt investieren!
JA!!!!! SAGEN SIE IHM DAS MAL!!!!!!!!!
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Alt 26.10.2007, 13:56
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