Dies ist eine Diskussion zu Baumängel nach Kauf entdeckt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Baumängel nach Kauf entdeckt Weiter: Auch an einem Dacherker ist der gleiche Konstruktionsmangel zu finden. Hier befindet sich eine weitere, kurze Regenrinne nur für ebendiesen Erker, der den DAchbalkon der DG-Wohnung bildet. Ghört diesr Erker noch zum Gemeinschaftseigentum oder allein zur DG-Wohnung? Wo genau beginnt eigentlich das "gemeinschaftliche" Hausdach, und wo hört die DG-Wohnung auf? |
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| AW: Baumängel nach Kauf entdeckt Das Hausdach und sämtliche Regenrinnen sind Gemeinschaftseigentum. Vielleicht ist die Rinne nur verstopft? Eigentlich hätte man den Mangel sonst in 16 Jahren schon feststellen müssen/können und hätte evtl. schon die ersten Bauschäden. Wurde das Gefälle nachgemessen oder nur gemutmaßt? |
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| AW: Baumängel nach Kauf entdeckt Mittels Zollstock und Wasserwaage wurde die Differenzhöhe zur Oberkante des Balkongeländers gemessen. Dort, wo das Fallrohr abgeht, liegt die Regenrinne ca 8 Zentimeter höher als am anderen Endpunkt, das Balkongeländer verläuft innerhalb der Genauigkeit einer gewöhnlichen Baumarkts-Wasserwaage, und des messenden Nicht-Fachmanns waagerecht. Die Regenrinne ist von der DG-Wohnung aus einsehbar. Beim Fallrohr ist alles trocken, und auf der anderen staut sich das Wasser, inklusive Moosbildung. Wie das früher war, darüber kann der Käufer nichts sagen. Allerdings stand die DG-Wohnung vor dem Verkauf eine zeitlang leer. Die Protokolle der vergangen WEG-Sitzungen weisen lediglich einmal jährlich den Punkt Moosentfernung aus den Regenrinnen im Dach aus, bzw die daraus entstandenen Kosten für die Gemeinschaft. |
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| AW: Baumängel nach Kauf entdeckt Nachtrag, Dach und Dachrinnen/Fallrohre sind Gemeinschaftseigentum. |
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| AW: Baumängel nach Kauf entdeckt Die Rinnen sind also Gemeineingentum. Kann die Gemeinscahft den Bauträger auch jetzt - runde 15 Jahre nach dem Bau - für einen derartigen Mangel in Regreß nehmen? Oder bleibt die Gemeinschaft darauf sitzen? Kann ein Eigentümer die Mängelbeseitigung auf Gemenschaftskosten verlangen? Wenn was undicht wird, trifft es die oberste Wohnung naturemäß als erste... |
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| AW: Baumängel nach Kauf entdeckt |
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