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Baumängel nach Kauf entdeckt

Dies ist eine Diskussion zu Baumängel nach Kauf entdeckt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By HKB

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Alt 27.07.2011, 10:07
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Baumängel nach Kauf entdeckt

Ein Käufer kauft eine DG-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Bald stellt er fest, daß das Regenwasser sich regelmässig in der Dachrinne staut, und diese bei stärkerem Regen sogar überläuft. Beim Nachmessen stellt sich heraus, das baulich gepfuscht wurde: Die Regenrinne weist zwar ein Gefälle aus, das Fallrohr ist jedoch nicht am tiefsten, sonderm auf der anderen Seite, am höchsten Punkt der Regenrinne angebracht. So wird das natürlich nix mit dem Ablaufen. Wer haftet für diesen - aus Laiensicht offensichtlichen - Baumangel ? Das Gebäude ist ca. 1995 erbaut.
Weiter: Auch an einem Dacherker ist der gleiche Konstruktionsmangel zu finden. Hier befindet sich eine weitere, kurze Regenrinne nur für ebendiesen Erker, der den DAchbalkon der DG-Wohnung bildet. Ghört diesr Erker noch zum Gemeinschaftseigentum oder allein zur DG-Wohnung? Wo genau beginnt eigentlich das "gemeinschaftliche" Hausdach, und wo hört die DG-Wohnung auf?
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Alt 27.07.2011, 10:28
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AW: Baumängel nach Kauf entdeckt

Das Hausdach und sämtliche Regenrinnen sind Gemeinschaftseigentum.

Vielleicht ist die Rinne nur verstopft? Eigentlich hätte man den Mangel sonst in 16 Jahren schon feststellen müssen/können und hätte evtl. schon die ersten Bauschäden. Wurde das Gefälle nachgemessen oder nur gemutmaßt?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 10:54
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AW: Baumängel nach Kauf entdeckt

Mittels Zollstock und Wasserwaage wurde die Differenzhöhe zur Oberkante des Balkongeländers gemessen. Dort, wo das Fallrohr abgeht, liegt die Regenrinne ca 8 Zentimeter höher als am anderen Endpunkt, das Balkongeländer verläuft innerhalb der Genauigkeit einer gewöhnlichen Baumarkts-Wasserwaage, und des messenden Nicht-Fachmanns waagerecht.
Die Regenrinne ist von der DG-Wohnung aus einsehbar. Beim Fallrohr ist alles trocken, und auf der anderen staut sich das Wasser, inklusive Moosbildung. Wie das früher war, darüber kann der Käufer nichts sagen. Allerdings stand die DG-Wohnung vor dem Verkauf eine zeitlang leer. Die Protokolle der vergangen WEG-Sitzungen weisen lediglich einmal jährlich den Punkt Moosentfernung aus den Regenrinnen im Dach aus, bzw die daraus entstandenen Kosten für die Gemeinschaft.
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Alt 27.07.2011, 11:05
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AW: Baumängel nach Kauf entdeckt

Nachtrag, Dach und Dachrinnen/Fallrohre sind Gemeinschaftseigentum.
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Alt 27.07.2011, 13:02
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AW: Baumängel nach Kauf entdeckt

Die Rinnen sind also Gemeineingentum. Kann die Gemeinscahft den Bauträger auch jetzt - runde 15 Jahre nach dem Bau - für einen derartigen Mangel in Regreß nehmen? Oder bleibt die Gemeinschaft darauf sitzen? Kann ein Eigentümer die Mängelbeseitigung auf Gemenschaftskosten verlangen? Wenn was undicht wird, trifft es die oberste Wohnung naturemäß als erste...
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Alt 27.07.2011, 13:52
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AW: Baumängel nach Kauf entdeckt

Das sind Kosten für die die Eigentümergemeinschaft einstehen muss.
Nach 15 Jahren kann man den Klempner nicht mehr in Regress nehmen, denn es mag viele Gründe geben, warum die Dachrinne nun das Gefälle nach der falschen Seite hat. Das ist kein verdeckter Mangel.
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