Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Dies ist eine Diskussion zu Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.01.2009, 16:04
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Question Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Guten Tag,

Person A + B gehört jeweils die Hälfte einer Immobilie zB einem Häuschen.

Person A wohnt in diesem Haus.
Person hätte ein Wohnrecht in einem kleinen Teil des Hauses das er aber nicht wahrnimt.

Zudem befinden sich noch viele Sachen von Person B im Haus.


Person B möchte keine Veränderungen am Haus und macht dies auch deutlich (mündlich).


Person A renoviert nun fleißig ohne Person auch nur bescheid zu geben .
Neue Böden , Wände verändert ect

Person B erfährt erst nach den Arbeiten davon.

Was kann Person B machen ?

Wie würde sich das bei einem Verkauf odfer einer Versteigerung auswirken ?



Grüsse Michael
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 13:13
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AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Bauliche Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung aller Eigentümer erfolgen. Renovierungen nicht (z.B. Bodenbeläge) Verbesserungen können sich bei Veräußerung nur positiv niederschlagen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 13:56
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AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Habe hier im Forum die Urteile zu "Was sind bauliche Veränderungen" gefunden

Person A hätte also die Zustimmung gebraucht zB bei neuer Raumaufteilung

Hat Person B das Recht diese Veränderungen zu begutachten ?

Auch wenn er zB sonst von Person A aus nicht in das Objekt darf.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 16:04
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AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Zitat:
Zitat von MichaelBr
Auch wenn er zB sonst von Person A aus nicht in das Objekt darf.
Wieso das, er ist doch (Mit)Eigentümer? Dann soll er sein Betretungsrecht einklagen!
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  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 16:12
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AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Davon habe ich bisher noch nichts gehört.

Person A bewohnt das Objekt in diesem Beispiel komplett bis auf einen Raum.

Ich bin bisher davon ausgegangen das Person A kein Zutrittsrecht zu den "privaten" Räumen von A hat

Das würde das Thema Gutachten vereinfachen^^
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  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 16:26
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AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Zitat:
Zitat von MichaelBr
Ich bin bisher davon ausgegangen das Person A kein Zutrittsrecht zu den "privaten" Räumen von A hat
Normalerweise nicht aber er hat doch ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung der Arbeiten an seinem Eigentum!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.01.2009, 18:28
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AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt

Aus meiner Sicht hätte man immer ein Interesse an dem Zustand seines Eigentums

Ich danke für die Informationen
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