Dies ist eine Diskussion zu Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Person A + B gehört jeweils die Hälfte einer Immobilie zB einem Häuschen. Person A wohnt in diesem Haus. Person hätte ein Wohnrecht in einem kleinen Teil des Hauses das er aber nicht wahrnimt. Zudem befinden sich noch viele Sachen von Person B im Haus. Person B möchte keine Veränderungen am Haus und macht dies auch deutlich (mündlich). Person A renoviert nun fleißig ohne Person auch nur bescheid zu geben . Neue Böden , Wände verändert ect Person B erfährt erst nach den Arbeiten davon. Was kann Person B machen ? Wie würde sich das bei einem Verkauf odfer einer Versteigerung auswirken ? Grüsse Michael |
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| AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt Bauliche Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung aller Eigentümer erfolgen. Renovierungen nicht (z.B. Bodenbeläge) Verbesserungen können sich bei Veräußerung nur positiv niederschlagen. |
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| AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt Habe hier im Forum die Urteile zu "Was sind bauliche Veränderungen" gefunden Person A hätte also die Zustimmung gebraucht zB bei neuer Raumaufteilung Hat Person B das Recht diese Veränderungen zu begutachten ? Auch wenn er zB sonst von Person A aus nicht in das Objekt darf. |
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| AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt Zitat:
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| AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt Davon habe ich bisher noch nichts gehört. Person A bewohnt das Objekt in diesem Beispiel komplett bis auf einen Raum. Ich bin bisher davon ausgegangen das Person A kein Zutrittsrecht zu den "privaten" Räumen von A hat Das würde das Thema Gutachten vereinfachen^^ |
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| AW: Baul. Veränderungen am gemeinsamen Objekt Zitat:
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