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Bauen ohne Grundbucheintrag

Dies ist eine Diskussion zu Bauen ohne Grundbucheintrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.02.2008, 13:58
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Bauen ohne Grundbucheintrag

Hallo
Familie A hat ein Grundstück welches sie an ihre Tochter verschenken. Die Tochter fängt sofort an zu bauen, lässt sich aber erst nach über einem Jahr in das Grundbuch eintragen. Der Übergang des Grundstückes an die Tochter beginnt ja erst mit der Eintragung in das Grundbuch. Wem gehört in diesem Jahr das Haus, und ist es als Einheit mit dem Grundstück zu sehen.
Danke für die Hilfe
Gruß Timor1
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Alt 25.02.2008, 14:19
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AW: Bauen ohne Grundbucheintrag

Hi.
Das Haus ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, §§ 93, 94 BGB. Eigentümer des Hauses ist also der Grundstückseigentümer. Ausnahmen wären beispielsweise ein Erbbaurecht oder ein nur vorübergehender Zweck zu dem das Haus mit dem Grundstück verbunden wird, wobei letzteres bei einem Haus kaum anzunehmen ist.
Ist das Eigentum am Grundstück auf die Tochter übergegangen, ist (wenn nicht eine der Ausnahmen greift) auch das Eigentum am Haus auf die Tochter übergegangen.

DonCorleone
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
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  #3 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 18:11
V.I.P.
 
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AW: Bauen ohne Grundbucheintrag

Zitat:
Zitat von Timor1
Hallo
Familie A hat ein Grundstück welches sie an ihre Tochter verschenken. Die Tochter fängt sofort an zu bauen, lässt sich aber erst nach über einem Jahr in das Grundbuch eintragen.
Das liegt nicht im Ermessen der Tochter, sondern am Notar.
Zitat:
Der Übergang des Grundstückes an die Tochter beginnt ja erst mit der Eintragung in das Grundbuch.
Der Besitzübergang ist im Schenkungsvertrag geregelt und geht mit dem dort genannten Termin an die Tochter über, unabhängig davon wann die Grundbucheintragung erfolgt
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