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Baubeginn nach Erwerb des Grundstücks?

Dies ist eine Diskussion zu Baubeginn nach Erwerb des Grundstücks? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.05.2010, 19:02
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Baubeginn nach Erwerb des Grundstücks?

Hallo Forum-Interessierte!
Wenn in einem Generalunternehmervertrag zum Bau eines Hauses weder ein nach Kalender bestimmter, noch eine nach einer bestimmten Frist bestimmter Baubeginn genannt ist, wann muss den dann der Generalunternehmer mit dem Bau beginnen?

Angenommen, dass nach Grundstückserwerb und Vorlage der Baugenehmigung der Bau demnächst beginnen soll. Welche Frist besteht dann für den Generalunternehmer?

Habe bislang im Gesetz nichts gefunden.
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Alt 17.05.2010, 11:00
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AW: Baubeginn nach Erwerb des Grundstücks?

Soweit ich weiß, gibt es keine allgemein festgelegte Frist, nach der der Generalunternehmer mit dem Bau beginnen muss. Solche Termine müssen im Vertrag genau festgelegt werden - z.B. innerhalb von x Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung o.ä. Hat man das versäumt, lassen sich Ansprüche schwer durchsetzen. Gleiches gilt für schwammig formulierte Fertigstellungstermine.
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