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Bauabnahme geregelt im Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Bauabnahme geregelt im Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.01.2010, 18:04
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Bauabnahme geregelt im Kaufvertrag

Hallo,

einmal angenommen, die Bauabnahme ist im Kaufvertrag
so geregelt, daß der Käufer vom Verkäufer des Neubaus
informiert, daß das Haus bezugsfertig ist.
Der Käufer hat innerhalb von 14 Tagen zu erscheinen.
Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt die Immobilie als
abgenommen.

Wäre so eine Klausel zulässig
oder sittenwidrig und anfechtbar?


Gruß
rmdschneider
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2010, 12:05
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AW: Bauabnahme geregelt im Kaufvertrag

Was sollte dran nicht in Ordnung sein? Deutlicher geht es doch nicht mehr!
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