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Balkonsanierung Gefahr des Absturzes

Dies ist eine Diskussion zu Balkonsanierung Gefahr des Absturzes innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.06.2009, 18:17
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Balkonsanierung Gefahr des Absturzes

Mal angenommen :
1.Die WEG eines Großstadt- Altbaus besteht aus 30 Eigentümern mit 36 Wohnungen.Diese beschließen im Jahr 2008 nach Einholen von Expertenmeinungen und Vorortbesichtigungen eine Fassadensanierung des Gebäudeteils im begrünten Innenhof mit der vorhandenen Rücklage.
2.Im Zuge der Fassadensanierung stellt sich nach Gerüstbau und Putzarbeiten heraus,daß die vorhandenen gemauerten 12 Balkone einsturzgefährdet sind,und herabfallen könnten.Vorher viel das offenbar den Fachleuten nicht auf.
3.Weitere Kostenvoranschläge ergeben,daß durch ein Ständerwerk vom begrünten Vorgarten aus nach oben die Balkone erhalten und saniert werden können.Dies ist baulich zulässig und die deutlich billigere Variante.
4..Die WEG beschließt mit denkbar knapper einfacher Mehrheit von 52 % den Abriß der gemauerten Balkone,und den Anbau von neuen ,etwa 15 % größeren Stahlbalkonen .
5.Hierfür ist kein Geld mehr vorhanden.Man beschließt also eine Sonderumlage für alle Eigentümer von ca.2500.-EUR,obwohl nur 12 von 30 Eigentümer einen neuen Balkon erhalten werden,und trotz der äußerst knappen Mehrheit.Zwei Eigentümer schenken der WEG ca.8000.-EUR .Diese sollen den andern Eigentümern als Entschädigung für die größeren Balkone dienen.So will der Verwalter an die etwa 80000.- EUR herankommen,die für die 12 Balkone offenbar erforderlich sind.
6.Was kann diese einfache Mehrheit nun beschließen?
7.Den vergrößerten Neubau der Balkone?Oder braucht man eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit?
8.Die deutlich billigere Variante mit dem Ständerwerk,was sogar nett aussieht,aber die Balkone nicht vergrößert?
9.Reicht nicht wegen des Geldmangels zunächst die Sperrung der Balkone und Sicherungsmaßnahmen ,wie z.B.einen Bauzaun o.ä. mit Hinweisschildern von unten,bis die notwendige Rücklage in ca. zwei Jahren wieder angespart wurde?
,10.Drei Eigentümer erhalten schließlich eine Zahlungsklage über ihren Anteil an der Sonderumlage von ca.2500.- EUR,weil sie in der Versammlung nicht zugestimmt hatten und nun nicht zahlen wollen.Welche Aussichten hat dieses Zahlungsklage?
Danke und schönen Abend von Zahni 23.
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Alt 01.06.2009, 19:13
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AW: Balkonsanierung Gefahr des Absturzes

Die Frage ist, ob das nur als Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme
angesehen werden kann, oder ob es eine darüber hinausgehende
baulische Veränderung darstellt.

Hier mal Links:
http://dejure.org/gesetze/WEG/22.html
http://www.dr-weigl.com/abc_weg/mehrheitsbeschluss.htm
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