Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Dies ist eine Diskussion zu Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 09:53
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 153
Keine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Wäre die nachfolgende vertragliche Konstellation zulässig ?

Haus & Grund wird durch notariellen Kaufvertrag zu 200.000 € verkauft.

Inventar/ Ausstattung (z.B. Küche, Möbel etc.) werden druch privaten Kaufvertrag übereignet.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 13:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Selbstverständlich!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 14:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2007
Beiträge: 153
Keine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, arcangel71 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Zitat:
Zitat von Tiger63
Selbstverständlich!
Müssen fest verbundene Sachen nicht mit in den notariellen Vertrag. Ansonsten könnte man so die Grunderwerbssteuer willkürlich drücken.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 14:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Zitat:
Zitat von arcangel71
Müssen fest verbundene Sachen nicht mit in den notariellen Vertrag. Ansonsten könnte man so die Grunderwerbssteuer willkürlich drücken.
Es ist üblich, das Zubehör im KV separat aufzuführen. Die Grunderwerbsteuer errechnet sich aus dem Kaufpreis minus Zubehör.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 16:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Zitat:
Zitat von arcangel71
Müssen fest verbundene Sachen nicht mit in den notariellen Vertrag. Ansonsten könnte man so die Grunderwerbssteuer willkürlich drücken.
Wenn es "echte" Einbauten sind, die nicht entfernt werden können ohne das Haus oder die Einbauten dabei zu zerstören, gehören diese fest zum Haus und sind im KV über das Haus enthalten. Alle "Mobilien" können m.E. auch in einem separaten privatschriftlichen Vertrag veräußert werden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 11:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Ausstattung bei Hauskauf "verkaufbar" ?

Solche Verkäufe gelten als Nebenabreden und müssen beurkundet werden, da sie sonst den Hauptvertrag nichtig machen!
Im Kaufvertrag sollte aufgenommen werden:
Im Kaufpreis von X sind folgende Inventargegenstände (Anlage) im Wert von Y enthalten.
Diese finden dann zur Berechnung der Grunderwerbsteuer keine Beachtung.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zwischen "Domino Days" und "Shareholder Value": RUB-Reihe "Hörsaal City" zur Krise der Weltwirtschaft Nachrichten: Wissenschaft 20.10.2009 14:00
"Ausgewählter Ort im Land der Ideen" 2009: "Spot an" für das Projekt "Mehr Raum für die Elbe" Nachrichten: Wissenschaft 12.05.2009 12:00
"Wer bin ich?" - "Wer entscheidet, wenn ich entscheide"?: Hörsaal City zum "Leib-Seele-Problem" Nachrichten: Wissenschaft 09.04.2008 16:00
Zwei Preise für "Exzellenz in der Lehre" an die Uni Kassel: Das "Projekt K - Kinder begleiten und verstehen" und der Masterstudiengang "Global Political Economy" ausgezeichnet Nachrichten: Wissenschaft 21.06.2007 15:00
Von "Atom-Kartoffeln" bis "Sattelschwein": "Tag der Offenen Tür" an der Uni Bonn mit abwechslungsreichem Programm Nachrichten: Wissenschaft 04.07.2005 13:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN