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Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.03.2011, 17:50
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Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV

Folgender Fall: Eigentümer Q bittet den Verwalter um eine außerordentliche WEV, um zu erreichen, dass Miteigentümer M bestimmte Dinge aus dem Kellervorraum entfernt. Die Versammlung findet 15 Tage vor der regulären WEV statt. Da die anderen Eigentümer wissen, dass es sich um persönliche Streitereien handelt, ist die Vesammlung mangels Beteiligung beschlussunfähig. Der Verwalter, Freund von Q, will nun die außerordentliche Vesammlung wiederholen, und zwar eine Woche nach der ordentlichen WEV.

Die Gegenstände wurden zwischenzeitlich - schon vor dem 1. Termin - entfernt.
Q möchte trotzdem einen Beschluss, vermutlich genereller Art. (Einladung sagte: "Diskussion und Beschluss über das Abstellen....")

Frage: Wenn es noch eine Abstimmung geben soll, kann diese dann auf der ordentlichen Versammlung stattfinden, auch wenn dieser Punkt noch nicht auf der Agenda war und keine zwei Wochen mehr bis zum Termin verbleiben?
Zusatzfrage: Falls ein Miteigentümer oder der Verwaltungsbeirat das Einverständnis der anderen Eigentümer (ohne Q)bekommt, die Tagesordnung zu erweitern, ist dieses dann rechtlich angreifbar, bzw. kann Q auf einem separaten Termin bestehen?
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Alt 21.03.2011, 18:08
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AW: Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV

So wie geschildert, ist für eine außerordentliche ETV gar kein Platz. ETVs werden gem. §24 WEG vom Verwalter einberufen, in wenigen Fällen haben andere (z,B. Verwaltungsbeiratsvorsitzender oder sein Stellvertreter) dazu das Recht. Ein einzelner Eigentümer kann keine ETV einberufen, es sei denn, er ist damit vom Gericht beauftragt worden.

Eine ETV ist aber dann vom Verwalter einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Miteigentümer unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt. Dieses Recht ist aber "nur" ein Intiativrecht, selber einladen kann auch das Viertel nicht.

Nach Ihrer Darstellung gehe ich mal davon aus, dass die Eigentümergemeinschaft mehr als 4 Mitglieder hat, demnach wäre die Einberufung einer ao ETV nicht zulässig.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 18:21
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AW: Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV

Danke für die schnelle Antwort. Eingeladen hat dann tatsächlich der Verwalter, aber es stimmt, der Punkt "einzelner Eigentümer" ist hier auch noch etwas unklar, da der Eigentümer drei Wohnungen besitzt und damit mehr als ein Viertel. Ich bin davon ausgegangen, dass das dann reicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 10:28
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AW: Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV

Eine solche Versammlung ist unsinnig. Da die Dinge weg sind, besteht kein Grund mehr. Abgesehen davon bedarf es dazu keines Beschlusses, das ist im WEG-Recht schon verankert!
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