Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV Die Gegenstände wurden zwischenzeitlich - schon vor dem 1. Termin - entfernt. Q möchte trotzdem einen Beschluss, vermutlich genereller Art. (Einladung sagte: "Diskussion und Beschluss über das Abstellen....") Frage: Wenn es noch eine Abstimmung geben soll, kann diese dann auf der ordentlichen Versammlung stattfinden, auch wenn dieser Punkt noch nicht auf der Agenda war und keine zwei Wochen mehr bis zum Termin verbleiben? Zusatzfrage: Falls ein Miteigentümer oder der Verwaltungsbeirat das Einverständnis der anderen Eigentümer (ohne Q)bekommt, die Tagesordnung zu erweitern, ist dieses dann rechtlich angreifbar, bzw. kann Q auf einem separaten Termin bestehen? |
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| AW: Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV So wie geschildert, ist für eine außerordentliche ETV gar kein Platz. ETVs werden gem. §24 WEG vom Verwalter einberufen, in wenigen Fällen haben andere (z,B. Verwaltungsbeiratsvorsitzender oder sein Stellvertreter) dazu das Recht. Ein einzelner Eigentümer kann keine ETV einberufen, es sei denn, er ist damit vom Gericht beauftragt worden. Eine ETV ist aber dann vom Verwalter einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Miteigentümer unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt. Dieses Recht ist aber "nur" ein Intiativrecht, selber einladen kann auch das Viertel nicht. Nach Ihrer Darstellung gehe ich mal davon aus, dass die Eigentümergemeinschaft mehr als 4 Mitglieder hat, demnach wäre die Einberufung einer ao ETV nicht zulässig. |
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| AW: Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV Danke für die schnelle Antwort. Eingeladen hat dann tatsächlich der Verwalter, aber es stimmt, der Punkt "einzelner Eigentümer" ist hier auch noch etwas unklar, da der Eigentümer drei Wohnungen besitzt und damit mehr als ein Viertel. Ich bin davon ausgegangen, dass das dann reicht. |
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| AW: Außerordentliche Eigentümerversammlung eine Woche nach ordentlicher WEV Eine solche Versammlung ist unsinnig. Da die Dinge weg sind, besteht kein Grund mehr. Abgesehen davon bedarf es dazu keines Beschlusses, das ist im WEG-Recht schon verankert! |
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