Dies ist eine Diskussion zu Aussenfassade innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Aussenfassade angenommen, an einer weissen Seitenwand eines ETW-Hauses gibt es bei einer von drei sichtbaren Wohnungen neben dem einzigen Fenster an dieser Seite auf der rechten Fensterseite bereits seit Bestehen des Hauses eine Dunstabzugshaube mit brauner Abdeckung von aussen. Wenn nun ein zweiter Eigentümer auch eine Dunstabzugshaube anbringen will, diese aber an die linke Seite in der Farbe weiss anbringt, wäre dies ohne Zustimmung der anderen Hauseigentümer erlaubt? Und: Könnte der dritte Eigentümer dann auch eine solche Haube z.B. mittig über sein Fenster in einer ebenfalls anderen, z.B. grünen Farbe, machen? Danke. |
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| AW: Aussenfassade Eine Änderung der Fassade bedarf der Zustimmung der anderen Eigentümer! |
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| AW: Aussenfassade Was könnten die anderen Eigentümer im Haus tun, wenn der zweite Eigentümer das Loch für die Dunstabzugshaube bereits gebohrt hätte und die weisse Aussenkappe aufgesetzt hätte, ohne irgendeinen anderen Eigentümer zu fragen? Könnten sich die anderen Eigentümer gemeinschaftlich oder auch nur ein einzelner Eigentümer irgendwie dagegen wehren? Oder könnte sich der zweite Eigentümer, der es einfach gemacht hätte ohne zu fragen, auf die einzige bereits vorhandene Abzugshaube berufen (nach dem Motto: "was einer durfte, darf ich auch ohne zu fragen")? |
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| AW: Aussenfassade [QUOTE=dolfin] Zitat:
Zitat:
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| Fristen bei Veränderung der Aussenfassade | Immobilienrecht | 28.04.2009 16:01 |
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