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Auskunftspflicht des Beirats

Dies ist eine Diskussion zu Auskunftspflicht des Beirats innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.11.2009, 12:46
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Auskunftspflicht des Beirats

Hallo zusammen,

ist der Beirat verpflichtet, auf Aufforderung eines Eigentümers, Unterlagen heraus zu geben (Kopien), die der Beirat von seiner Hausverwaltung zur Beiratstätigkeit erhalten hat?

Muss der Beirat auf Aufforderung eines Eigentümers Auskunft darüber geben, welche Unterlagen der Beirat von der Hausverwaltung erhalten hat?

Vielen Dank für Eure Info im Voraus

Gruß

Suiwababbial
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 13:03
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AW: Auskunftspflicht des Beirats

Der Beirat muss nichts herausgeben. Gesprächspartner ist nur der Verwalter! Um welche Unterlagen soll es sich denn handeln?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 17:14
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AW: Auskunftspflicht des Beirats

Hallo Schielu,

im wesentlichen handelt es sich um einen "Wohngeld-Zahlungsgvertrag" zw. Bauträger und WEG zu säumigen Wohngeldern des Bauträgers. Dieser Vertrag ist Grundlage für einen außergerichtlichen Vergleich. Dieser Vertrag soll vom Beirat nebst den dazugehörigen Zahlenmaterial ausgehändigt werden. Daneben natürlich am besten noch jede Menge Buchhaltungsunterlagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 20:11
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AW: Auskunftspflicht des Beirats

Der einzelne Eigentümer hat nur ein Recht auf Einsicht beim Verwalter.

Entsprechend der Fragestellung besteht KEIN Recht.

Sollte der Beirat die Unterlagen in seinem Besitz haben, die eigentlich zur Verwaltung gehören, bleibt der Eigentümergemeinschaft nur, einen entsprechenden Beschluss zur Herausgabe in der nächsten Versammlung zu fassen.

Sollte es sich bei den Unterlagen nur um Kopien handeln und die Originale liegen beim Verwalter, dann hätte das überhaupt keine Konsequenzen.

MfG
Wohni
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