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Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Dies ist eine Diskussion zu Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 11:36
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Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Angenommen A hat einen Kredit aufgenommen. B hat mit seinem Grundstück dafür gebürgt. In das Grundbuch von B wird eine Grundschuld eingetragen. Wenn A an B keine Auskunft darüber gibt, wie hoch die Grundschuld noch valutiert, welche Gesetzesgrundlagen gibt es für B, um das trotzdem zu erfahren?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 13:37
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Überhaupt keine. Die Grundschuld ist nicht an die Valuta des Kredites gebunden. Anders die Hypothek.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 07:21
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von schielu
Überhaupt keine
Was kann der Bürge und Inhaber des Grundstückes überhaupt tun, um diese Grundschuld wieder rauszubekommen?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 11:09
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von koehlerliesel2
Was kann der Bürge und Inhaber des Grundstückes überhaupt tun, um diese Grundschuld wieder rauszubekommen?
Das geht nur wenn die Bank eine Löschungsbewilligung erteilt! Das wird sie allerdings nur wenn der Kredit zurückgezahlt oder anderweitig abgesichert wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 07:21
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von schielu
Das geht nur wenn die Bank eine Löschungsbewilligung erteilt!
Nehmen wir mal an, dass der Leiter dieser Bank ein naher Verwanter des Kreditnehmers ist und die Löschungsbewilligung absichtlich nicht erteilt hat, obwohl der Kredit schon abgezahlt wurde. Nehmen wir mal weiter an, dass der Kreditnehmer zur Hälfte Miteigentümer des Grundstückes ist und dass das Grundstück nun im Rahmen einer Teilungsversteigerung von einen Komplizen für die Bearbeitungsgebühr ersteigert wird. Nehmen wir weiter an, dass der Eigentümer, der nicht der Kreditnehmer ist, auch 3 Monate nach dem Versteigerungstermin keinerlei Nachrichten von der Bank oder vom Grundbuchamt bekommen hat. Im Grundbuch ist der Eigentumswechsel noch nicht vermerkt worden und er weiß nicht ob der Käufer Geld an die Bank gezahlt hat und ob da etwas für die Eigentümer von übrig geblieben ist. Ist das normal oder läuft da was falsch?
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  #6 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 11:21
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Löschungsbewilligungen werden nur auf Antrag erteilt. Über den Ablauf sollte das Versteigerungsgericht gefragt werden! Was unnormales ist hier nicht erkennbar.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 08:23
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von schielu
Löschungsbewilligungen werden nur auf Antrag erteilt.
Kann der Grundstückseigentümer, der nicht Kreditnehmer ist, auch eine Löschungsbewilligung beantragen?
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  #8 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 08:35
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von schielu
Über den Ablauf sollte das Versteigerungsgericht gefragt werden!
Wenn der Verteilungstermin vorbei ist, hat das Versteigerunsgericht nichts mehr damit zu tun.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 11:24
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von koehlerliesel2
Kann der Grundstückseigentümer, der nicht Kreditnehmer ist, auch eine Löschungsbewilligung beantragen?
Nach Verteilung erfolgt die Löschung automatisch!

@koehler...
Zitat:
Wenn der Verteilungstermin vorbei ist, hat das Versteigerunsgericht nichts mehr damit zu tun.
Aber Auskunft über die wie erfolgte Verteilung müssen die schon geben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt!
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  #10 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 09:10
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AW: Auskunft für den Bürgen bei über die valutierende Grundschuld

Zitat:
Zitat von schielu
Nach Verteilung erfolgt die Löschung automatisch!
Das war wohl ein Missverständnis. Der Verteilungstermin des bei der Teilungsversteigerung erzielten Erlöses hat nichts mit der Grundschuld zu tun. Die Grundschuld muß vom Käufer übernommen werden.

Aber um es etwas komplizierter zu machen, nehmen wir einmal an, dass es sich um 4 Grundstücke handelt auf denen die Grundschuld insgesamt lastet und bei der Teilungsversteigerung wurden nur 3 Grundstücke verkauft. Es gibt also nun 3 Eigentümer. Davon gehört 1 Grundstück noch den ersten 2 Eigentümern, von denen nur einer der Kreditnehmer ist und die restlichen 3 Grundstücke dem neuen Eigentümer. Der neue Eigentümer hat die Grundschuld mit übernommen. Sie wird nur gelöscht, wenn die Bank die Löschungsbewilligung gibt.

Ist es dem Kreditnehmer jetzt theoretisch möglich, die verkauften 3 Grundstücke von der Bank aus der Grundschuld rausnehmen zu lassen, so dass diese nur noch auf dem einen gemeinsamen Grundstück lastet (in dem Fall zahlt der Käufer sicherlich einen Auslösebetrag an den Kreditnehmer, der andere Eigentümer geht völlig leer aus, das gemeinsame Grundstück ist immer noch mit der Grundschuld belastet, das Grundstück wird von der Bank zwangsversteigert)

oder muß der Käufer die Bank in voller Höhe bedienen um die Grundschuld löschen zu lassen? ( in dem Fall zahlt die Bank den Überschuss an beide Eigentümer und auch für die Grundschuld auf dem gemeinsamen Grundstück muß eine Löschungsbewilligung erteilt werden)
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