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Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Dies ist eine Diskussion zu Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2007, 12:17
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Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Wenn zum Beispiel eine Wohnanlage aus drei Gebäuden besteht und lediglich in einem der drei Gebäuden befindet sich ein Fahrstuhl - müssen dann trotzdem alle Wohnungseigentümer für diesen Aufzug zahlen oder wäre hier nach der neuen Gesetzteslage von diesem Jahr eine Änderung der Kostenverteitlung möglich?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2007, 01:02
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AW: Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Welche neue Gesetzeslage meinst Du denn?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2007, 17:35
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AW: Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Seit dem 01.07.07 gibt es doch eine neue Regelung für die Beschlüsse von Eigentümern einer Wohngemeinschaft. Meine eine Änderung im WEG über Mehrheitsbeschlüsse und/oder Einstimmigkeit usw.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2007, 21:57
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AW: Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Zitat:
Zitat von atrix78
Wenn zum Beispiel eine Wohnanlage aus drei Gebäuden besteht und lediglich in einem der drei Gebäuden befindet sich ein Fahrstuhl - müssen dann trotzdem alle Wohnungseigentümer für diesen Aufzug zahlen
Ja - genauso wie bei Fahradkellern, Waschräumen, Trockenräumen etc. Da zahlt jeder Eigentümer mit, auch wenn er diese Räume nicht nutzen kann oder will.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2007, 22:09
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AW: Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Demnach käme es wohl darauf an, ob der Eigentümer Miteigentümer der gesamten Wohnanlage ist, oder nur des von ihm bewohnten Gebäudes?
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2007, 22:16
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AW: Aufzugskosten tragen, obwohl dieser im anderen Gebäude ist?

Ja - genauso ist es (die Teilungserklärung gibt Aufschluss darüber)
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