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Aufzugskosten

Dies ist eine Diskussion zu Aufzugskosten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 07.10.2009, 17:25
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Aufzugskosten

Hallo alle miteinander!

Mal angenommen, Familie X bewohnt die ihr gehörende Eigentumswohnung im obersten Stockwerk (7. Stockwerk). Unter der Wohnung befinden sich lediglich Arztpraxen und Büroflächen. Bis ins 6. Stockwerk fährt ein Fahrstuhl, den die 4 Familienmitglieder auch täglich nutzen.
Die Patienten, Ärtzte und die zu den Büro gehörenden Personen nutzen den Aufzug jedoch wesentlich öfter. Also im Verhältnis 15:1 Fahrt.
1. Ist hier eurer Meinung nach ein Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Aufzugskosten angemessen, der prozentual nach Etagenhöhe berechnet wird?
2. Bzw. ist ein Verteilungsschlüssel angemessen, der nach qm berechnet wird?

Danke
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Alt 07.10.2009, 17:37
V.I.P.
 
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AW: Aufzugskosten

BGH - Urteil vom 20. September 2006 – VIII ZR 103/06

Nach diesem Urteil ist es u.a. möglich und zulässig im Mietvertrag einen anderen Umlageschlüssel hinsichtlich solcher Kosten zu vereinbaren. Konkret können Mieter, die hinsichtlich der Benutzung einer Einrichtung keine Kosten verursachen auch von der Kostentragung ganz oder teilweise ausgenommen werden.

M.E. also eine Angelegenheit die die Hausverwaltung regeln könnte und dürfte.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 11:22
V.I.P.
 
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AW: Aufzugskosten

Gerade das von senior zitierte Urteil sagt, dass alle Nutzer bezahlen müssen. Eine Ausnahme könnte dann gemacht werden, wenn (wie dort der EG-Bewohner) einer gar nicht nutzen würde/könnte. Eine Abgrenzung der Transportmenge ist gar nicht möglich und wäre unbillig.
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