Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufteilung von geteiltem Eigentum

Dies ist eine Diskussion zu Aufteilung von geteiltem Eigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2008, 17:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufteilung von geteiltem Eigentum

Hallo ihr Lieben,

ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, oder ob ich da lieber in das Mietrechtforum sollte???

Also folgendes mal angenommen: 2 Geschwister A und B haben von den Eltern ein Grundstück mit Haus (2 separate Wohnungen), Garten und großem Gartenhaus zu gleichen Anteilen geerbt. Jahrelang wurde dies problemlos gehandhabt, nun möchte A ausziehehn und ihren Anteil vermieten.

Der Garten ist durch eine Hecke geteilt, das Gartenhaus wurde zu 100% von A genutzt, ohne das von B Einwände kamen, die beiden vorhandenen Parkplätze wurden nach Absprache geteilt sowie die Arbeit im gemeinschaftlichen Hof und Weg wurde geteilt. Nun möchte B jedoch einem möglichen Mieter die Nutzung des Gartens, des Gartenhauses, des Parkplatzes und des Weges nicht gewähren.

Gibt es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagen von Seiten B sowie von Seiten A was das Ganze rechtfertigt bzw. wie dagegen vorgegangen werden kann?????

Außerdem möchte A einen Zähler an JEDEM Heizkörper anbringen um die Kosten gerecht aufzuteilen. Kann B dagagen sein?

Außerdem: Eine Wohnung ist im EG eine im 1. Stock. Wer übernimmt die Kosten für Reparatur vom Dach bzw. Trocknung der Wände etc.

VIELEN VIELEN DANK schon mal für eure Hilfe.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 19:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Aufteilung von geteiltem Eigentum

Zitat:
Zitat von Nutella85
Gibt es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagen von Seiten B sowie von Seiten A was das Ganze rechtfertigt bzw. wie dagegen vorgegangen werden kann?????
Da beide Eigentümer des Grundbesitzes sind, kann auch nur gemeinsam vermietet werden, da jeden Eigentümer die Hälfte an jedem Quadratmeter des Hauses "gehören".

Zitat:
Außerdem: Eine Wohnung ist im EG eine im 1. Stock. Wer übernimmt die Kosten für Reparatur vom Dach bzw. Trocknung der Wände etc.
s.o. Reparaturen sind zu gleichen Teilen zu tragen.

Die einzelnen Wohnungen "gehören" nicht A oder B, sondern beiden gemeinsam.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 09:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 4
Keine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nutella85 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufteilung von geteiltem Eigentum

Vielen lieben Dank CruNCC.

Wäre es rein theoretisch möglich, wenn beide Parteien sich einigen, dass der komplette Besitz also auch der Garten, (bis auf das restliche Grundstück, da schlecht teilbar) detailiert geteilt wird? Also das man über einen Anwalt/Notar festlegt, dass ab sofort A das Erdgeschoss und die genaue Hälfte des Gartens A gehört etc.???

Und wäre dann eine Vermietung möglich?

Danke schon mal.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 11:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Aufteilung von geteiltem Eigentum

Zitat:
Zitat von Nutella85
Wäre es rein theoretisch möglich, wenn beide Parteien sich einigen, dass der komplette Besitz also auch der Garten, (bis auf das restliche Grundstück, da schlecht teilbar) detailiert geteilt wird? Also das man über einen Anwalt/Notar festlegt, dass ab sofort A das Erdgeschoss und die genaue Hälfte des Gartens A gehört etc.???
Ja, es sollte eine Grundstücksteilung nach WEG erfolgen und entsprechende Sondernutzungsrechte gebildet werden. (= Teilungserklärung, mit einem Notar besprechen.)

Zitat:
Und wäre dann eine Vermietung möglich?
Ja!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aufteilung Erbe Erbrecht 19.05.2010 08:11
Eigentum nicht immer Eigentum? Bürgerliches Recht allgemein 16.12.2009 07:17
Aufteilung der Wohnung? Familienrecht 21.04.2009 21:00
Aufteilung von Beerdigungskosten Familienrecht 15.02.2008 00:55
Erbgemeinschaft und die Aufteilung Erbrecht 13.11.2006 19:53





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN