Dies ist eine Diskussion zu Aufteilung von geteiltem Eigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Aufteilung von geteiltem Eigentum ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, oder ob ich da lieber in das Mietrechtforum sollte??? Also folgendes mal angenommen: 2 Geschwister A und B haben von den Eltern ein Grundstück mit Haus (2 separate Wohnungen), Garten und großem Gartenhaus zu gleichen Anteilen geerbt. Jahrelang wurde dies problemlos gehandhabt, nun möchte A ausziehehn und ihren Anteil vermieten. Der Garten ist durch eine Hecke geteilt, das Gartenhaus wurde zu 100% von A genutzt, ohne das von B Einwände kamen, die beiden vorhandenen Parkplätze wurden nach Absprache geteilt sowie die Arbeit im gemeinschaftlichen Hof und Weg wurde geteilt. Nun möchte B jedoch einem möglichen Mieter die Nutzung des Gartens, des Gartenhauses, des Parkplatzes und des Weges nicht gewähren. Gibt es dafür irgendwelche rechtlichen Grundlagen von Seiten B sowie von Seiten A was das Ganze rechtfertigt bzw. wie dagegen vorgegangen werden kann????? Außerdem möchte A einen Zähler an JEDEM Heizkörper anbringen um die Kosten gerecht aufzuteilen. Kann B dagagen sein? Außerdem: Eine Wohnung ist im EG eine im 1. Stock. Wer übernimmt die Kosten für Reparatur vom Dach bzw. Trocknung der Wände etc. VIELEN VIELEN DANK schon mal für eure Hilfe. |
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| AW: Aufteilung von geteiltem Eigentum Zitat:
Zitat:
Die einzelnen Wohnungen "gehören" nicht A oder B, sondern beiden gemeinsam. |
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| AW: Aufteilung von geteiltem Eigentum Vielen lieben Dank CruNCC. Wäre es rein theoretisch möglich, wenn beide Parteien sich einigen, dass der komplette Besitz also auch der Garten, (bis auf das restliche Grundstück, da schlecht teilbar) detailiert geteilt wird? Also das man über einen Anwalt/Notar festlegt, dass ab sofort A das Erdgeschoss und die genaue Hälfte des Gartens A gehört etc.??? Und wäre dann eine Vermietung möglich? Danke schon mal. |
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| AW: Aufteilung von geteiltem Eigentum Zitat:
Zitat:
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