Dies ist eine Diskussion zu Aufteilung Kellerräume und Nebenkosten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Aufteilung Kellerräume und Nebenkosten wie ist die Aufteilung in einer WEG wenn es um Kellerräume geht? Mal angenommen, es gibt kein Aufteilungsplan, da es nur wenig Platz in den Kellerräumen gibt. Geht es in diesem Fall um das Kopfprinzip, oder richtet sich der zustehende Platz an der Größe der Wohnung aus? Wie sähe es mit Leistungen für den Hausmeisterdienst aus (die in der Verwalterabrechnung auftauchen); zählt in diesem Fall das Kopfprinzip oder die Größe der Wohnung? Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe... |
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| AW: Aufteilung Kellerräume und Nebenkosten Der zugeordnete Keller muss in der Teilungserklärung bezeichnet sein. Ist er nicht, gibt es keinen. Die Hausmeisterkosten werden nach Miteigentumsanteil abgerechnet, wie andere Kosten auch! |
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