Dies ist eine Diskussion zu Aufstellen der Waschmaschine im Waschraum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:Im einem Haus mit 10-XY Eigentümern ist ein Waschraum vorhanden. Der Waschraum ist mit einer Waschmaschine und dem Trockner der Eigentümergemeinschaft ausgestattet. Diese können von jedem Eigentümer/-Mieter gegen Entgelt benutzt werden. Vor Jahren hat die Eigentümerin A, sich einen eigenen Anschluss verlegen lassen und hat die eigene Waschmaschine im Waschraum hingestellt. Aus Altersgründen hat die Eigentümerin A, die Waschmaschine zurück in die Wohnung verlegt. So bleibt der gelegte Anschluss im Waschraum unbenutzt. Die Eigentümer B wollen ihre Waschmaschine aus Platzgründen ins Waschraum hinstellen. (Die Kosten für den Anschluss und Instalation werden von Eigentümern B übernohmen) Dies wird auf der Eigentümerversammlung mit 2 Stimmen wiedersprochen. Es heißt, wenn die Eigentümer B ihre Waschmaschine ins Waschraum abstellen, so wollen es auch die Eigentümer von A bis G auch machen. Haben die Eigentümer B in diesem Fall Ansprüch auf anteilige Nutzung des Waschraums? Es spricht auch nichts dagegen, wenn die andere Eigentümer ihre Waschmaschinen dort aufstellen. Darüf ist ja auch, der Waschraum gedacht. so wird es bloß von 1Mieterfamilie genutzt und das komplette Raum wird mit deren Wäschetrocknern belegt. Vielen Dank für Ihr Rat! By_Bussi Geändert von By_Bussi (17.03.2008 um 15:51 Uhr). |
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| AW: Aufstellen der Waschmaschine im Waschraum Wenn die Eig.-Gem. durch Beschluss zustimmt dürfte dem nichts entgegen stehen. Nur was hat das mit der Beteiligung an den Grundstückskosten zu tun? |
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| AW: Aufstellen der Waschmaschine im Waschraum Hallo schielu, vielen Dank für deine Antwort. Schade, dass man dir direkt keine Emails schreiben kann. (. Und zwar es ist so, dass die 2 Eigentümer dagegen sind (Die Begründung sei: falls die Eigentümer B es wollen, dann wollen es die andere auch). Kann man denn so eine Aussage als Begründung nehmen? Und es spricht nichts dagegen, wenn die andere Eigentümer sich anschließen, schließlich trägt ja jeder die Kosten für Anschluss, Zähler usw. selbst. Wie sieht es rechtlich aus? Warum dürfte die Eigentümerin A damals die Waschmaschine aufstellen und die Eigentümer B nicht? Danke! By_Bussi |
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| AW: Aufstellen der Waschmaschine im Waschraum Zitat:
Ich würde zur nächsten EV einen entsprechenden Beschluss beantragen, natürlich so, dass jeder darf, der will und die Änderungskosten übernimmt. Was dagegen spricht kann nur die Versammlung sagen. Zitat:
Wo kein Kläger... |
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| AW: Aufstellen der Waschmaschine im Waschraum Danke schielu, ich werde bei der Hausverwaltung nachfragen, ob es damals einen Beschluss gab oder nicht. Der muss ja dann im Protokoll festgehalten worden sein. Wir haben schon der Gemeinschaft angeboten, dass wir unsere Waschmaschine (da die Alte bald ausgewechselt werden muss) jedem zur Verfügung stellen und übernehmen dabei die Reparaturkosten, dabei zahlt die Gemeinschaft nach wie vor Wasser und Strom. Aber ehrlich gesagt, so ein Schritt muss noch mal sehr genau überlegt werden, es gibt leider immer Pro und Contra... sonst wäre es im Leben viel zu einfach )Ich wünsche dir noch 'nen schönen Abend! By_Bussi |
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