Dies ist eine Diskussion zu Auflösung von Allmendrechten (Gemeindegliedervermögen)? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Auflösung von Allmendrechten (Gemeindegliedervermögen)? ich habe mal eine Frage bezüglich der Auflösung von Allmendrechten (Gemeindegliedervermögen). Laut GBO ist die Auflösung von Gemeindegliedervermögen möglich. Die Nutzbürger sind sind entsprechend zu entschädigen. Auf welcher Grundlage kann die Höhe der Entschädigung berechnet werden? Meine Idee wäre den ortsüblichen Pachtzins und die Lebenserwartung des Nutzbürgers anzuhalten. Ist aber nur meine Idee. Welche Möglichkeiten der Berechnung für die Entschädigung gibt es, so dass die Berechnung auch einer rechtlichen Prüfung stand hält? Danke und Gruß... |
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