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Auflösung des Beirats

Dies ist eine Diskussion zu Auflösung des Beirats innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 17.05.2009, 12:56
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Auflösung des Beirats

Hallo!

Ist es korrekt, wenn eine WEG vorsieht 1 Vorsitz und 2 Beisitzer zum Beirat zu bestellen, dass das verbleibende Beiratsmitglied sein Amt verliert, wenn 2 Beiratsmitglieder ihr Amt niederlegen? (Eine Neuwahl für die ausgeschiedenen Beiräte hat bist zur nächsten Versammlung nicht stattgefunden; ca. 6 Monate) Angeblich solle es eine Vorschrift geben, die besagt, dass der Beirat nur im Kollektiv seinen Bestand hat und das dritte verbleibende Beiratsmitglied somit auch sein Amt verlieren würde.

Im Netz konnte ich keine entsprechenden Hinweise finden. Im Augenblick hört sich das für mich etwas abenteuerlich an. Aber wer weiss…

Vielen Dank schon einmal
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 12:12
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AW: Auflösung des Beirats

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
Angeblich solle es eine Vorschrift geben, die besagt, dass der Beirat nur im Kollektiv seinen Bestand hat und das dritte verbleibende Beiratsmitglied somit auch sein Amt verlieren würde.
Wer das behauptet, sollte die Vorschrift auch benennen können. Ich höre das zum ersten Mal!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2009, 14:05
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AW: Auflösung des Beirats

Zitat:
Zitat von schielu
Wer das behauptet, sollte die Vorschrift auch benennen können. Ich höre das zum ersten Mal!
Ich eben auch, daher die Frage. Ich glaube vielmehr, dass das reiner Mumpitz ist. Aber das mit den Beweisen ist immer so eine Sache. Es ist eben leichter aufgeschnapptes Halbwissen als unverrückbares Fakt einzubringen.

Das ist meistens so bei den/dem Eigentümer/n, ohne die keine WEG auskommt.
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