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Aufklärungspflicht eines Notars bei verbindlichen Kaufangeboten

Dies ist eine Diskussion zu Aufklärungspflicht eines Notars bei verbindlichen Kaufangeboten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 16.09.2007, 13:03
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AW: Rückabwicklung

Hallo, wir haben eine Rückabwicklung gemacht. Lt Angaben des Verkäufers werden 15% der Kaufsumme verlangt. Die Begründung ist: Wenn Sie ein Auto kaufen und dann nicht nehmen, werden 15% der Kaufsumme verlangt und diese Firmen machen dieses auch so. Konnten auf 10% herunterhandeln, allerdings wuden Notarkosten und Anwaltskosten von uns extra getragen. Lt . Landesnotarkammer kann man einen Notar keinen Vorwurf machen da der Käufer keine Zeugen bei der Beurkundung hat.
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  #12 (permalink)  
Alt 08.10.2007, 17:30
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AW: Aufklärungspflicht eines Notars bei verbindlichen Kaufangeboten

Aktueller Stand:

Anwalt von B hat Klage bei Gericht eingereicht. Gerichtskosten wurden durch B gezahlt. Gericht hat die Verkäuferfirma angeschrieben...
Mal sehen wann und ob überhaupt eine eine Antwort kommt. Auf 2 Schreiben des Anwalts wurde nicht reagiert.
Die beiden Notare und die Verkäuferfirma haben bisher auch noch keine Mahnung geschickt. Der Kaufpreis wäre ja zum 31.08.2007 fällig gewesen.

Das Finanzamt wollte natürlich auch schon Grunderwerbssteuer etc., die Forderung ist aber bis zu einem Urteil aufgeschoben worden.

Weitere Infos folgen.
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  #13 (permalink)  
Alt 15.10.2007, 15:53
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AW: Aufklärungspflicht eines Notars bei verbindlichen Kaufangeboten

Es gibt angenehme Neuigkeiten für B.

Der Anwalt der Beklagten hat Bs Anwalt heute ein Schreiben geschickt.
Die Verkäuferfirma sieht von einer Vollstreckung ab und möchte den Kauf rückabwickeln. Die entstehenden Kosten würden beide Parteien je zur Hälfte tragen. Im Gegenzug wird die Klage zurückgezogen.

Die bereits entstehenden Notarkosten werden höchstwahrscheinlich ebenfalls geteilt. B würde dann mit ca. 1500-1600 Euro davonkommen. (+ eigene Anwaltskosten, Höhe noch nicht bekannt, da "Freundschaftsdienst").

Wenn jetzt nichts mehr dazwischenkommt, dann ist die Sache in ca. 2 Wochen endlich vom Tisch.

B ist natürlich glücklich über den Ausgang und wird die Klage dann zurückziehen, da deren Ausgang ja nicht vorhersehbar ist.
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  #14 (permalink)  
Alt 21.10.2007, 19:18
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Smile AW: Aufklärungspflicht eines Notars bei verbindlichen Kaufangeboten

Zitat:
Zitat von duke1981
B würde dann mit ca. 1500-1600 Euro davonkommen. (+ eigene Anwaltskosten.........
Na das freut mich aber für dich !!!!! Manchmal sollte man doch etwas mutiger sein und nicht einfach hinnehmen. Am Ende ist man aber auf alle Fälle schlauer und geläutert
Liebe Grüße sagt sweetsour
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